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Arbeitsgericht setzt Streik aus

Münster/Düsseldorf/Hagen. Die zuständigen Arbeitsgerichte in Münster, Düsseldorf und Hagen haben die Streiks beim Blutspendedienst West (BSD) des Deutschen Roten Kreuzes (jW berichtete) per einstweiliger Verfügung gestoppt. Wie ein ver.di-Sprecher am Donnerstag gegenüber jW erklärte, sind die Richter der Behauptung des Unternehmens, der Ausstand führe zu einer gefährlichen Verknappung von Blutkonserven, gefolgt. Der Streik muß nun für einige Tage ausgesetzt werden. Ver.di kündigte an, die Entscheidungen von den Landesarbeitsgerichten prüfen zu lassen. Sie seien ein »massiver Eingriff in das grundgesetzlich gesicherte Streikrecht«, kritisierte Landesfachbereichsleiterin Sylvia Bühler in einer Pressemitteilung.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.01.2007, Seite 5, Inland

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