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Aus: Ausgabe vom 09.01.2007, Seite 2 / Inland

Gericht: Jobcenter muß zahlen

Berlin. Das Berliner Sozialgericht hält es für verfassungswidrig, daß nicht verheiratete Empfänger von Arbeitslosengeld für die Kinder ihrer Lebensgefährten aus einer früheren Partnerschaft aufkommen sollen. Dies sieht eine im August 2006 verschärfte Hartz-Regelung vor. Das Gericht will den Fall zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ordnete nun im Eilverfahren an, daß das Berliner Jobcenter der 15jährigen Klägerin vorläufig den Lebensunterhalt zu zahlen hat. Zur Begründung hieß es am Montag, ansonsten werde das Grundrecht des Mädchens auf das Existenzminimum verletzt. Die Regelung war verschärft worden, um angeblichen Mißbrauch zu verhindern.

(AFP/jW)

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