Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 23.12.2006, Seite 12 / Feuilleton

Weihnacht im Knast

Einem Buddhisten, der in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel einsitzt, hat das Kammergericht der Hauptstadt das Abbrennen von Räucherstäbchen verboten, das ihm bisher erlaubt war. In einer Pressemitteilung vom Freitag wird aus der Begründung ausgeführt, »daß deren starker Duft die Kontrollen in bezug auf Drogen und Alkohol behindert«. Und: »Die für das buddhistische Gebet erforderliche meditative Versenkung, bei der Räucherstäbchen im Buddhismus Verwendung finden, kann der Gefangene auch ohne Benutzung dieser Stäbchen erlernen.« Vor einem Jahr hatte das Kammergericht entschieden, »daß Strafgefangenen grundsätzlich kein Recht zusteht, ihre Hafträume mit Weihnachtsbäumen auszustatten«, da »sich Äste und Stamm auch eines kleineren Baumes ohne nennenswerten Aufwand aushöhlen und danach mit Leim verschließen lassen, so daß es erhebliche Probleme bereitet, das Einschmuggeln von Rauschgift auf diesem Wege zu unterbinden«. Die JVA Tegel hat eine Größe von zirka 14 Fußballfeldern. Sie ist die größte JVA der BRD.

(jW)

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