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Aus: Ausgabe vom 14.10.2006, Seite 3 / Schwerpunkt

Streit programmiert

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfes

Am Donnerstag hat die große Koali­tion den 542 Seiten starken präzisierten Gesetzentwurf für die Gesundheitsreform vorgelegt. Die Ministerpräsidenten der Union, allen voran Edmund Stoiber, stellen ihre Zustimmung weiter unter den Vorbehalt einer näheren Prüfung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, daß künftig die Bundesregierung einen Tarif für die Krankenversicherung festlegt. Bislang hatten die Krankenkassen selbst über die Höhe ihrer Beiträge bestimmt. Ab dem 1. Januar 2009 sollen die Kassen nun für jede bei ihnen versicherte Person den festgesetzten Betrag aus dem – noch zu schaffenden – Gesundheitsfonds erhalten. Sollte das Geld, das den Kassen auf diese Weise zufließt, nicht zur Kostendeckung genügen, können sie von den Versicherten Zusatzprämien einziehen. Das Gesetz begrenzt diese Zusatzprämien auf ein Prozent des Einkommens. Bei einer Zusatzprämie von bis zu acht Euro brauchen die Kassen keine Einkommensprüfung vorzunehmen, so daß die Zusatzprämie bei Geringverdienern auch mehr als ein Prozent betragen kann.

Die privaten Krankenversicherungen werden verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der nicht teurer sein darf als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. Dieser Basistarif soll die gleichen Leistungen beinhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung und für alle offenstehen. Innerhalb des Basistarifs wird es künftig möglich sein, bei einer privaten Krankenkasse angesparte Altersrückstellungen zu einer anderen Privatkasse mitzunehmen; außerhalb des Basistarifs jedoch nicht.


Ein weiterer Streitpunkt in der Koalition war und ist die Aufteilung der Gelder unter den Kassen und Bundesländern. Ungleiche Belastungen der Länder sollen künftig zu 100 Prozent durch Transferzahlungen ausgeglichen werden; bisher waren es nur 92 Prozent. Pro Jahr und Land sind die Ausgleichszahlungen auf höchstens 100 Millionen Euro begrenzt.

Weniger gesetzliche Krankenkassen und mehr Wettbewerb unter ihnen erhofft sich die Koalition dadurch, daß alle gesetzlichen, also auch Orts- und Betriebskrankenkassen, künftig erstens fusionieren dürfen und zweitens insolvenzfähig sein werden.

Der Wechsel in die Privatversicherung soll künftig erst möglich sein, wenn das Einkommen über einen Zeitraum von drei Jahren die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, die derzeit bei 47 250 Euro liegt. Bisher konnte man bereits im selben Jahr wechseln, in dem das Einkommen erstmals die Pflichtgrenze überschritt.

(sw)

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