4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 09.08.2006, Seite 4 / Inland

Gemeinnützigkeit auf dem Prüfstand

Berlin. Die geltenden Steuervorteile für Spenden und gemeinnützige Vereine sollen auf den Prüfstand. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums übergab am Dienstag einen entsprechenden Bericht. Demnach soll das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend neu geregelt werden: So sollen nach dem Willen der Experten unter anderem künftig weniger gemeinnützige Tätigkeiten steuerlich begünstigt sein, weniger Einrichtungen von der Körperschaftssteuer befreit und die Abzugsfähigkeit von Spenden eingeschränkt werden.

(AFP/jW)

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