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Aus: Ausgabe vom 08.08.2006, Seite 2 / Inland

Zankapfel Nalepastraße

Verkauf von früherem DDR-Rundfunkgelände vor Rückabwicklung?
Der umstrittene Verkauf des ehemaligen DDR-Rundfunkgeländes Nalepastraße steht möglicherweise kurz vor einer Rückabwicklung. Auf einer Sondersitzung des Medienausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus sagte Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS) am Montag, es lägen neue Papiere vor, aus denen sich eventuell Regreßansprüche und die Chance einer Rückabwicklung des Geschäftes vom Herbst 2005 ergäben. Die Unterlagen sollten noch am selben Tag der Berliner Staatsanwaltschaft und dem Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt zugehen.

Die Papiere zeigten, daß im Kaufvertrag vom 17. Oktober 2005 der Käufer, die Baumaschinenfirma Bau & Praktik, »von Anfang an nicht auf Erhalt des Medienstandortes, sondern auf schnelle Verwertung aus war«, sagte Wolf. Der Berliner Senat habe sich jedoch nichts vorzuwerfen. Der Verkäufer des Geländes Nalepastraße war die landeseigene Immobiliengesellschaft Sachsen-Anhalt (Limsa).

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) sagte bei der Anhörung, der Fall als solcher sei »äußerst bedauerlich« und, was die Limsa angehe, »skandalbehaftet«. Das Land Berlin habe sich bis zuletzt gegen den Verkauf ausgesprochen, sich aber gegen die anderen neuen Bundesländer als weitere Teilhaber nicht durchsetzen können. Insbesondere das Land Sachsen als größter Anteilseigner habe »nahezu für jeden Preis« verkaufen wollen.


Das gesamte Gelände war für nur 350000 Euro an die Bau & Praktik verkauft worden. Nach einer Dreiteilung wurde allein das Kernareal vor einem Monat für 3,9 Millionen Euro an die niederländische Firma Keshet weiterverkauft. Dieses Geschäft ist laut Wolf allerdings noch nicht rechtskräftig, da bei der Versteigerung unrichtige Angaben gemacht worden seien. Der Senat führe dennoch Gespräche mit Keshet.

Vergangenen Mittwoch hatte Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) Unregelmäßigkeiten im Zuge der Verkaufsaktivitäten eingeräumt. Sein Ministerium werde umgehend Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs gegen Unbekannt stellen.

(ddp/jW)

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