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Kein Arbeitslosengeld bei »Praktikum«

Kassel. Arbeitslose verlieren auch dann ihren Anspruch auf Leistungen, wenn sie ohne Lohn arbeiten, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekräftigt hat. Mit dem jetzt bekanntgegebenen Urteil wies es die Klage eines Busfahrers ab, der mehrfach unentgeltlich für eine Reiseagentur unterwegs war, um nach eigenen Angaben Berufserfahrung zu sammeln und so seine Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Als die Arbeitsagentur davon erfuhr, hob sie die Bewilligung von Arbeitslosengeld für zwei Monate auf und forderte rund 1700 Euro zurück. Wie das BSG entschied, ist der Arbeitslose ein Beschäftigungsverhältnis als Reisebusfahrer eingegangen. Auf die Zahlung von Lohn komme es nicht an.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.07.2006, Seite 4, Inland

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