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Abschwächung im Gesetz gegen Diskriminierung

Berlin. Das Gleichbehandlungsgesetz soll in letzter Minute »nachgebessert« werden. Unionsfraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen sagte am Dienstag in Berlin, er habe sich mit seinem SPD-Kollegen Olaf Scholz auf Änderungen des Entwurfs verständigt. Geplant ist die Streichung des Klagerechts für Betriebsräte bei Diskriminierungen im Beruf. Damit solle vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am Donnerstag den Bedenken des Bundesrates Rechnung getragen werden. Der Bundesrat hatte auch gefordert, bei privaten Mietverträgen dürfe das umfassende Diskriminierungsverbot nicht gelten. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.06.2006, Seite 2, Inland

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