4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 13.03.2006, Seite 2 / Inland

Grüne: Kein Votum gegen Linksfraktion

Berlin. Die Grünen sind gegen eine Auflösung der Linksfraktion im Bundestag wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung. »Wir werden sie nicht geschäftsordnungsrechtlich behindern oder bekämpfen«, sagte Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, am Sonntag in Berlin.

Die Linksfraktion könnte in Bedrängnis kommen, weil Landesverbände der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) bei den Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gegen die Linkspartei.PDS antreten wollen. Laut Geschäftsordnung des Parlaments dürfen Abgeordnete aber nur dann eine gemeinsame Fraktion bilden, wenn sie Parteien angehören, die »in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen«. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundestags mit einfacher Mehrheit. Beck sagte, die Geschäftsordnung sei in diesem Punkt »ohnehin ein Ärgernis« und einseitig auf die Bedürfnisse von CDU/CSU zugeschnitten.

(ddp/jW)