4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 04.03.2006, Seite 13 / Feuilleton

Gericht stoppt Kanibalenthriller

Ab kommenden Donnerstag sollten 75 Kopien des in Kalifornien produzierten Films »Rohtenburg« in deutschen Kinos laufen. Daraus wird wohl nichts. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat am Freitag einer einstweiligen Verfügung gegen den Psychothriller stattgegeben. Beantragt hatte sie der als »Kannibale von Rotenburg« bekannt gewordene Armin Meiwes. Er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Dem folgte das OLG. Das Urteil kann nur noch vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Der deutsche Verleih Senator AG hat angekündigt, durch alle Instanzen gehen zu wollen. Aber die Chancen stehen schlecht. Der als »Real-Horrorfilm« beworbene Gruselschocker mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle sei »auf Grundlage wesentlicher Lebensbilder und Persönlichkeitsmerkmale« von Meiwes entstanden, erklärte der Vorsitzende Richter Bodo Nordmeier. Und das ist kaum von der Hand zu weisen. Meiwes hat in allen Einzelheiten gestanden, im März 2001 einen 43jährigen Diplomingenieur mit dessen Einverständnis erstochen, entmannt, wie ein Schlachttier ausgenommen und teilweise gegessen zu haben. Sein Rechtsanwalt Harald Ermel kündigte nach der Urteilsverkündung die Prüfung rechtlicher Schritte gegen das Lied »Mein Teil« von Rammstein und den Film »Dein Herz in meinem Hirn« von Rosa von Praunheim an, die sich ebenfalls auf den Fall stützen. (ddp/AFP/jW)

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