Aus Leserbriefen an die Redaktion
Allzweckeier: Uhr, Kreis, Hoden
→ Zu jW vom 12.10.: »Sprachfloskeln«
»Ragebait«, »Peak«, »Crashout« – na gut, nicht nur mein Favorit waren freilich die »Mehrzweckeier«. Die wurden laut SWR 3 beim Langenscheidt-Verlag »häufig eingereicht« und hatten es »in die ›Top 10‹ geschafft«, doch zensierte sie dann irgendwer weg, da der Begriff angeblich »eine persönliche Beleidigung beinhalte«.
Ich wüsste nicht, was Berliner Polizeibeamte oder der im Austeilen so starke und im Einstecken so dünnhäutige Herr Bundeskanzler gegen multifunktionale Eier haben könnten: Veganismus etwa? Doch weder die Taschenuhr »Nürnberger Ei« noch der Biberacher Verteilerkreisel »Jordan-Ei«, die Hoden (»Eier«) der unvergleichlichen David-Skulptur zu Florenz oder ihre Vorgartenimitate bedürfen irgendwelcher Tierprodukte. Gegenüber dem Original »Merz, leck Eier« sind die »Mehrzweckeier« doch hoffentlich noch gerichtsfest und daher ohne persönliche Risiken zitierbar! Oder welche Freiheit, u. a. der Kunst oder der Meinungsäußerung, hätten wir hier sonst noch zu »verteidigen«?
SWR 3 bildet auch einen Aufruf auf Reddit ab: »Die Kommission für das Jugendwort 2026 wird sowieso ›Merz, leck Eier‹ verbieten. Am 29.5. ›Mehrzweckeier‹ wählen.« (Leider wurde das Verb »leck« im Aufruf großgeschrieben.) Vielleicht sollten wir der Berliner Polizei dankbar sein, dass sie im Originaltext wohl so etwas wie Majestätsbeleidigung sah – gibt es das auch schon wieder? Das dürfte dem Slogan zu weiterer Popularisierung verholfen haben. »Der Satz verbreitete sich schnell und wurde zum Meme«, vermeldet SWR 3.
Inzwischen beschaffte ich mir Sticker mit dem nicht entschärften Wortlaut »Merz, leck Eier« also (leider nicht immer mit Komma): Die gibt es sowohl bei der PARTEI als auch bei der DKP. Der Slogan scheint eine Grundgestimmtheit unserer Zeit zu treffen, was angesichts der Bedrohung der heutigen Jugendlichen mit der »Wehr«-Pflicht sowie mit der ohne Not verschärften Klimakrise kaum verwundern kann. Persönlich bewege ich mich sonst unauffällig, machte aber mit diesem Sticker eine Ausnahme, zumal ich vollinhaltlich gegen Wehrpflicht und für Klimaschutz bin. Das Feedback war erstaunlich – bis hin zu Preisnachlass im Pizzaimbiss …
Herrn Merz stünde es doch auch frei, sich lustvolleren und konstruktiveren Freizeitbeschäftigungen zu widmen. Mich erinnert er an seinen Mitsauerländer Franz Müntefering (SPD) und an seinen CDU-Partei-»Freund« Herbert Reul: Wenn Workaholics einfach nicht aufhören können, haben sie vermutlich bedauernswerterweise keine Hobbys. Doch sollte Merz vor seinem Rücktritt noch Frau Reiche und Herrn Bilger und Dobrindt entlassen. Auch könnte sein stures Kleben am Amt uns weitere CDU-freie Länderparlamente ermöglichen – wenn auch vorerst nur im weniger katholischen Norden und Osten. Lecken und lecken lassen!
Bernhard May, Wuppertal
Verfassungswidrige Wehrpflicht
→ Zu jW vom 21.10.: »Sprachfloskeln«
Dem »Rotlicht« von Jörg Kronauer ist voll zuzustimmen. Es wird immer wichtiger, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) auch international als Menschenrecht Anerkennung findet, vor allem für asylsuchende KDVer aus Kriegsgebieten, die auch hier immer noch vorwiegend abgewiesen werden. Ein Hohn auf das Asylrecht. Zu bedenken ist m. E., dass das KDV-Recht immer noch auch als Rechtfertigungsgrund für die Wehrpflicht benutzt wird. Weil es dieses Recht gebe und man verweigern könne, würden durch die Wehrpflicht keine Grundrechte verletzt, heißt es seit 1956.
Dabei wird wissentlich übersehen, dass das KDV-Recht und seine Inanspruchnahme inhaltlich extrem eingegrenzt sind. Die Argumentation übersieht vor allem, dass die Wehrpflicht fundamental die Grundrechte auf Freiheit, Leben und (als Wehrpflicht nur für Männer) Gleichheit verletzt. Die Instrumentalisierung einer Person zum Mittel einer Tötungsmaschinerie ist obendrein ein Angriff auf die Würde des Menschen. Die Wehrpflicht ist somit verfassungswidrig und mit Menschenwürde und Grundrechten unvereinbar. Das tiefschürfendste Argument dagegen hat das Bundesverfassungsgericht schon 1960 vorgetragen: »Es kann nicht grundgesetzwidrig sein, die Bürger zu Schutz und Verteidigung (…) heranzuziehen.« Nötig wäre eine neue und umfassende grundrechtliche Infragestellung der Wehrpflicht mit dem Ziel ihrer Abschaffung. Die Zeit der (gerade noch) ausgesetzten Wehrpflicht sollte dazu genutzt werden!
Martin Singe, Bonn
Jugend hat die Schnauze voll
→ Zu jW vom 19.10.: »Jugend in Wut«
Was in Frankreich passiert, sollte uns auch in Deutschland zu denken geben. Viele junge Leute haben einfach die Schnauze voll. Und ganz ehrlich: Wer kann es ihnen verdenken? Die Mieten steigen, Lebensmittel werden teurer, die Ausbildung ist stressig und nach der Arbeit oder Schule bleibt oft kaum Geld übrig. Gleichzeitig wird ständig erzählt, dass die Jugend mehr leisten und mehr verzichten muss.
Und jetzt kommt in Deutschland auch noch die Wehrpflicht dazu. Junge Menschen sollen sich darauf einstellen, im Ernstfall für ihr Land den Kopf hinzuhalten. Aber wer fragt sie eigentlich, wie sie sich ihre Zukunft vorstellen? Viele wollen doch einfach einen vernünftigen Job, eine bezahlbare Wohnung, Sicherheit und die Chance, ihr Leben selbst zu gestalten. Das ist doch nicht zuviel verlangt.
Statt jungen Leuten immer neue Lasten aufzubürden, sollte die Politik endlich ihre Sorgen ernst nehmen. Es kann nicht sein, dass für Aufrüstung Milliarden da sind, während es bei Bildung, Wohnungen und sozialen Angeboten ständig heißt, es fehle das Geld.
Die Wut der Jugend kommt nicht aus dem Nichts. Wer keine Perspektive sieht, wird irgendwann laut. Und das ist kein Grund, die Jugend als faul oder undankbar abzustempeln. Es ist ein Warnsignal, das die Politik endlich hören sollte.
Klaus Neumann, Bremen
Statt jungen Leuten immer neue Lasten aufzubürden, sollte die Politik endlich ihre Sorgen ernst nehmen. Es kann nicht sein, dass für Aufrüstung Milliarden da sind, während es bei Bildung, Wohnungen und sozialen Angeboten ständig heißt, es fehle das Geld.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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