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15.10.2026, 18:31:58
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Erfolg für Linkspartei in Karlsruhe: Reiche muss Video löschen
Karlsruhe/Berlin. Im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die Partei Die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Ministerin muss das auf dem Profil ihres Ministeriums veröffentlichte Video entfernen, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe und gab damit einem Eilantrag der Linkspartei statt. Das Ministerium teilte daraufhin mit: »Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun prüfen und die Konsequenzen selbstverständlich umsetzen.«
Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit Ausschnitten einer Rede vom 23. September wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Reiche warnt darin vor einer durch die Linkspartei angeführten Regierung im Berliner Roten Rathaus. Da die Linkspartei über Enteignungen spreche, sei sie gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland. Zudem handle es sich bei der Linken um eine Partei, die »Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht«.
Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Da dies nicht geschah, wandte sich die Partei mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache, längstens aber für die Dauer von sechs Monaten, löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.
Erginge diese einstweilige Anordnung des Gerichts nicht, aber hätte die Organklage später Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein »schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb«, begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.
Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung erging mit 6:2 Richterstimmen.
In dem Antrag der Linken hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linkspartei in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig »einseitig und parteipolitisch« geäußert und sei »Teil einer systematischen Kampagne« der CDU gegen die Linke.
Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute »Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen«.
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke deutlich stärkste Kraft geworden. Die Partei geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht.
»Die groß angelegte Kampagne von CDU-Ministern gegen Die Linke fällt gerade wie ein Kartenhaus in sich zusammen«, sagte der Bundesgeschäftsführer der Linken, Janis Ehling, dem Spiegel. »Statt ihr Amt für eine sachliche politische Auseinandersetzung zu nutzen, haben sie versucht, Die Linke mit gezielten Unterstellungen zu diskreditieren. Dass Minister ihre politische Macht für eine solche Schmutzkampagne missbrauchen, ist zutiefst schäbig und wirft ernste Fragen über ihr Amtsverständnis auf.« (dpa/jW)
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