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Ab an die Front
Ukrainische Männer im wehrfähigen Alter haben kaum Chancen auf Schutzstatus oder Asyl in der BRD
Wackelige Aufnahme einer Handykamera: Uniformierte Männer zerren und stoßen junge Männer durch die offene Tür in einen Kleinbus. Frauen schreien am Straßenrand, klammern sich an das Fahrzeug und werden weggeschubst. Im Internet kursieren Hunderte Videos davon, wie ukrainische Militärangehörige Männer überraschend und gewaltsam zwangsrekrutieren. Das Ganze hat sogar einen Namen: Busifizierung.
Menschen fliehen nicht nur vor dem Krieg, sondern auch vor dem Kriegsdienst. Die BRD scheint aber kein Interesse daran zu haben, ukrainische Männer vor dem Tod im Krieg oder vor Verfolgung zu schützen. Zumindest nicht, wenn sie zwischen 23 und 60 Jahre alt sind. Das bestätigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Anfrage von Clara Bünger (Die Linke) vom 7. Oktober.
Seit März 2022 erhielten Geflüchtete aus der Ukraine in der EU einheitlichen vorübergehenden Schutz. In Deutschland wurde dieser ohne Asylverfahren nach Paragraph 24 AufenthG gewährt. Ende Juli 2026 beschloss der EU-Rat zwar, diesen Schutz bis zum 4. März 2028 zu verlängern, schränkte den Kreis der Berechtigten jedoch stark ein: Ein Schutzstatus wird nur noch Personen erteilt, die nachweislich ihren »militärischen Pflichten« in der Ukraine nachgekommen sind.
Ziel dieser Neuregelung ist, dass Deserteure oder wehrflüchtige Männer in der EU keinen Schutz mehr erhalten und sich nicht dem Kriegseinsatz in der Ukraine entziehen können. Theoretisch können sie zwar durch individuelle Asylanträge Schutz erhalten, doch die Anerkennungschancen sind gering. Nach Ablehnung eines Asylantrags droht den betroffenen Männern die Abschiebung in die Ukraine – und damit die zwangsweise Rekrutierung an die Front.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf Büngers Frage geht hervor, wie streng die Asylentscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu männlichen Ukrainern im wehrpflichtigen Alter ist: Vom 1. Januar bis zum 30. September 2026 erhielten bei 284 Entscheidungen gerade einmal drei Personen einen Schutzstatus (zwei subsidiäre Schutzstatus, ein Abschiebungsschutz), 194 wurden abgelehnt. Das ergibt eine bereinigte Gesamtschutzquote von gerade einmal 1,5 Prozent. Einige der Ablehnungen des BAMF wurden von Verwaltungsgerichten korrigiert. Um zu klagen, brauchen die Betroffenen jedoch Wissen über diese Möglichkeit, Zugang zu Anwälten und Geld.
»Die Regierung in Kiew fahndet nach zwei Millionen Männern, um sie in den Krieg zu zwingen. Berichte über Zwangsrekrutierungen und Misshandlungen häufen sich. Dass die EU neu eingereisten wehrpflichtigen Männern aus der Ukraine nun den vorübergehenden Schutz verweigert, ist ein offener Angriff auf das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung«, sagte Bünger am Dienstag gegenüber junge Welt. In der Ukraine existiere kein wirksames Recht auf Kriegsdienstverweigerung. »Wer den Dienst an der Waffe verweigert, muss mit harten Strafen und unhaltbaren Haftbedingungen rechnen«, so Bünger.
Männer im wehrpflichtigen Alter stellten im Juli und August 2026 rund 20 Prozent aller Anträge auf vorübergehenden Schutz nach Paragraph 24 AufenthG. Die Anzahl der Asylanträge von ukrainischen Männern zwischen 23 und 60 Jahren bewegte sich bislang auf einem sehr niedrigen Niveau (jeweils 14 Anträge im Juli und August), verzeichnete jedoch im September 2026 bereits eine Verdopplung.
»Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht«, mahnt Cornelia Mannewitz am Dienstag im jW-Gespräch. »Busifizierung« sei inzwischen ein in mehreren Sprachen bekanntes Wort für das Zerren junger Männer von der Straße in Busse und ihren Abtransport in Rekrutierungslager. »Die deutschen Behörden unterstützen diese Praxis, indem sie den Kriegsdienstentziehern Schutz in der BRD verweigern. So befeuert man einen mörderischen Krieg weiter, statt sich für Maßnahmen zu seiner Beendigung einzusetzen«, so die Bundessprecherin des DFG-VK.
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