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»Gegen die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke«. Kundgebung der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG). Donnerstag, 8.10., 11 Uhr. Ort: Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, Berlin. Veranstalter: NGG

»Streik doch einfach mit!« Lesung über den 138-Tage-Streik beim Bundesanzeiger-Verlag. Donnerstag, 8.10., 19 Uhr. Ort: Club Voltaire, Kleine Hochstraße 5, Frankfurt am Main. Veranstalter: Club Voltaire, RLS Hessen

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»›Reformen‹: Die Regierung macht ihr Arbeitsvolk flott«. Vortrag. Die ­Bürger sollen länger arbeiten, weniger von ihrer Arbeit haben. Donnerstag, 8.10., 19 Uhr. Ort: Villa Leon, Philipp-Koerber-Weg 1, Nürnberg. Veranstalter: ­Sozialistische Hochschulgruppe ­Erlangen/Nürnberg

»Weg mit der Todesstrafe – überall! Stoppen wir die Hinrichtung von Keith LaMar«. Kundgebung am Internationalen Tag zur Abschaffung der Todesstrafe: Zusage von Keith LaMar selbst per Audioaufnahme aus dem Todestrakt in Ohio (USA). Sonnabend, 10.10., 19 Uhr. Ort: US-Botschaft, Pariser Platz 2, Berlin, Veranstalter: Free-Mumia-Bündnis

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.10.2026, Seite 14, Feuilleton

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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