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Türkische Gemeinde in Deutschland solidarisch mit queerer Community

Foto: Andro S Trujillo/ZUMA Press Wire/imago
Solidaritätskundgebung für in der Türkei verhaftete Mitglieder der LGBTI+-Community (Berlin, 19.9.2026)

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) bekundete am Dienstag ihre Solidarität mit der queeren Community

Die aktuellen Nachrichten über das Vorgehen gegen queere Organisationen und Aktivist*innen in der Türkei lösen auch innerhalb der türkeistämmigen Community in Deutschland große Erschütterung aus. Als Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) stehen wir aus tiefer Überzeugung und uneingeschränkter Solidarität an der Seite der LSBTIQ+-Community. (…)

Familie und Gemeinschaft sollten Orte des Schutzes, des Halts und der Geborgenheit sein. Wenn Angst und Ausgrenzung diesen Raum bedrohen, trifft das uns alle. Die TGD und ihre Mitgliedsverbände verstehen sich als sicherer Hafen und verlässliche Stütze für die gesamte türkeistämmige Vielfalt. Wir nehmen die existentiellen Sorgen und Ängste der queeren Menschen in Deutschland sehr ernst und lassen sie nicht allein. Um den Betroffenen in dieser belastenden Lage beizustehen, setzen wir uns ein für:

– Kultursensible Unterstützung: den Ausbau und die verlässliche Förderung muttersprachlicher Beratungs- und Hilfsangebote für queere Türkeistämmige sowie deren Angehörige hier in Deutschland.

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– Sensibilität und Schutz: einen fairen und sorgfältigen Blick auf die Gefährdungslage von LSBTIQ+-Personen in behördlichen Verfahren sowie transparente Informationen zu Sicherheitsrisiken bei Reisen in das Herkunftsland. (…)

Die Regionalgruppe Ost des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) wies am Dienstag auf die Notwendigkeit einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung hin:

Gemäß Paragraph 12a Asylgesetz fördert der Bund die behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung. In Sachsen erbringt unter anderem der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. dieses Beratungsangebot. Hier erfolgen unzählige Beratungen, unterstützt durch anwaltliche Supervision. Die Finanzierung der unabhängigen Beratungsstrukturen in Asylverfahren ist über das Jahr 2026 hinaus gefährdet, da der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts eine drastische Kürzung der Fördermittel von bis zu 80 Prozent vorsieht.

Es bliebe lediglich die sogenannte unentgeltliche behördliche Rechtsauskunft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). (…) Mitglied der Regionalgruppe Ost des RAV, Rechtsanwältin Carolin Helmecke, weist auf die Problematik hin: »Diese Doppelrolle ist absurd: Eine Behörde kann nicht gleichzeitig neutrale Vertrauensperson und Entscheidungsträgerin über das Schicksal desselben Verfahrens sein, ohne dass zumindest der Anschein von Befangenheit entsteht. (…) Wir als RAV sprechen uns deutlich gegen die geplante signifikante Kürzung der bundesgeförderten unabhängigen Asylverfahrensberatung aus. Aus einer anwaltlichen und rechtsstaatlichen Perspektive ist eine vom Entscheidungsträger unabhängige Asylverfahrensberatung, gerade in Zeiten von GEAS, unabdingbar. (…)«

Themen:
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.10.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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