Westfälischer Friedenspreis: Protest gegen die NATO
Das Bündnis »Frieden statt NATO« ruft zum Protest gegen die Militärorganisation auf, die am Donnerstag, dem 1. Oktober, im historischen Rathaus von Münster den Westfälischen Friedenspreis erhält:
In diesem Jahr wird der Westfälische Friedenspreis der Wirtschaftlichen Gesellschaft Westfalen und Lippe e. V. der NATO verliehen. Einem Militärbündnis – einem Verteidigungsbündnis? Übergeben wird der Friedenspreis am 1.10.2026 an NATO-Generalsekretär Mark Rutte im Saal des Westfälischen Friedens. (…)
Der Geist des Westfälischen Friedens steht im Widerspruch zu dem, was die NATO praktiziert. Oder soll das Satire sein? Nein! Wir rufen auf zum Protest! Frieden durch Dialog – das ist die Botschaft des Westfälischen Friedens. Die Liste der Länder, in denen die NATO-Staaten gewaltsam ihre Interessen durchsetz(t)en, ist lang: Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Syrien, Libyen, Palästina, in diesem Jahr Venezuela, seit Jahrzehnten Kuba und wiederholt Iran.
Diplomatische Initiativen – gar Abrüstungsschritte? Fehlanzeige! Statt dessen lobte Rutte beim jüngsten NATO-Gipfel in Ankara die USA für ihren unprovozierten völkerrechtswidrigen Angriff auf den Iran, bezeichnete ihn als »absolut notwendig«.
Die Verleihung des Friedenspreises an die NATO ist eine Beleidigung für alle, die sich für Frieden engagieren. Schon immer wurden Gesellschaften durch Bedrohungserzählungen über einen bevorstehenden Angriff des Nachbarn manipuliert, um Aufrüstung, Umverteilung und schließlich Krieg zu akzeptieren. Diese Manipulationen werden heute als »kognitive Kriegführung« systematisch und fast unbemerkt praktiziert. (…)
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Beschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz gefasst. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte dazu gleichentags:
Dass bis in die Nacht um dieses Gesetz gerungen wurde, war richtig. Aber der Streit war fruchtlos. Am Ende ist das Kürzungspaket für Millionen Betroffene genau das geblieben, was es war: ein Kürzungspaket, vor dem seit Wochen gewarnt wurde. Noch nicht mal ein Pflegedeckel findet sich als minimales Gegengewicht.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 entfällt z. B. der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für alle Neuzugänge. Das trifft all die Menschen mit geringem Pflegebedarf, die noch zu Hause leben, und ihre pflegenden Angehörigen. Sie bekommen dann nicht mehr die bisherige Unterstützung für ihren Alltag. Einzig die Kürzung bei den Zuschüssen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen scheint vorerst vom Tisch zu sein, aber die Belastung mit hohen Eigenanteilen bleibt ungebremst hoch. Dass bei den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger nicht gespart wird, ist richtig, war aber im Vorfeld schon bekannt und zu erwarten gewesen.
Dabei wäre kurzfristig Geld da, ohne bei Pflegebedürftigen zu kürzen oder um Eigenanteile zu senken. Der Vorsorgefonds ist mit über 14 Milliarden Euro gefüllt und für die Zeit gedacht, in der die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig werden. In der jetzigen Notlage ließe sich zumindest ein Teil davon nutzen. Und der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch immer die gut fünf Milliarden Euro, die sie während der Pandemie vorgestreckt hat. Beides liegt seit Jahren auf dem Tisch, ohne dass etwas passiert.
Wir brauchen den Einstieg in eine solidarische Pflegevollversicherung, die die pflegebedingten Kosten vollständig übernimmt und die Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung überwindet. Die für Oktober angekündigte Strukturkommission darf kein Ersatz für diese Debatte werden, sondern muss sie ernsthaft eröffnen, mit den Wohlfahrtsverbänden am Tisch.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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