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Fanhilfen sehen neue Richtlinien zu Stadionverboten kritisch

Foto: Oliver Ruhnke/IMAGO

Der Dachverband der Fanhilfen informierte am Sonntag abend über seine jährliche Mitgliederversammlung:

Die im Dachverband zusammengeschlossenen 33 Fanhilfen kamen am 27. September in Augsburg zu ihrer jährlichen Mitgliederversammlung zusammen. Mit den neu hinzugekommenen Solidargemeinschaften aus Würzburg, Bielefeld und Saarbrücken konnte erneut Zuwachs verzeichnet werden. Durch letztere ist nunmehr aus jedem deutschen Bundesland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein mindestens eine Fanhilfe Mitglied im Dachverband. Im Mittelpunkt des Treffens stand die Verständigung über aktuelle fanpolitische und rechtliche Entwicklungen rund um den Fußball. Insbesondere die Ende Mai verabschiedeten und seit dem 1. Juli 2026 geltenden neuen Stadionverbotsrichtlinien wurden von allen Seiten kritisch diskutiert. Hierbei tauschte man sich zu ersten Erfahrungen aus der Praxis aus.

Die neuen SV-Richtlinien verändern die bisherigen Abläufe. Deshalb werden wir genau hinschauen, wie sie in der Praxis angewendet werden. Entscheidend ist für uns, dass die Verfahren nachvollziehbar bleiben und nicht von oben herab Sanktionen oktroyiert werden, nur weil die Entscheidung einer lokalen Kommission gewissen Gremien oder Personen nicht passt. Denn das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung muss auch für Fußballfans gelten und kann nicht einfach ad absurdum geführt werden, erklärte Danny Graupner vom Dachverband der Fanhilfen e. V.

Bezug genommen wird hierbei auf die neugeschaffene »Zentrale Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbot«. Sie wird insbesondere deshalb kritisch gesehen, weil Entscheidungen von Stadionverbotskommissionen der Vereine im Einzelfall verändert werden können. Dabei wird verkannt, dass die lokalen Stellen eine deutlich bessere Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort haben. Auch die Änderung, dass ein Stadionverbot nicht mehr wie zuvor bei Einleitung eines Strafverfahrens ausgesprochen werden »kann«, sondern »soll«, wie es in den Richtlinien heißt, ist ein großer Kritikpunkt. Datenschutzrechtliche Bedenken wurden ebenso geäußert. Der Dachverband wird die Umsetzung der neuen Stadionverbotsrichtlinien weiter aufmerksam begleiten und die Erfahrungen der einzelnen Fanhilfen dabei einfließen lassen.

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Darüber hinaus wurde sich in Augsburg etwa über den Umgang mit Polizei und Sicherheitsbehörden, Überwachung sowie Datenspeicherung ausgetauscht. Die Mitgliederversammlung unterstrich die Bedeutung des bundesweiten Treffens. Die Erfahrungen der einzelnen Fanhilfen bilden eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit im Dachverband. (…)

Der DGB fordert in einer Erklärung von Montag menschenwürdige Lebensumstände für alle älteren Menschen:

Ältere Menschen haben sich durch ihre Arbeitsleistung Anerkennung, Teilhabe und soziale Sicherheit hart verdient. Ihre Lebensleistung prägte und prägt unsere Gesellschaft – nicht nur in der Arbeitswelt, auch in Familien, im Ehrenamt sowie im solidarischen Miteinander. Der Tag der älteren Generationen ruft uns ihre Leistung in Erinnerung.

Eine Gesellschaft, die die Lebensleistungen ihrer älteren Menschen nicht wertschätzt, spricht ihnen im schlimmsten Fall damit auch die Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben ab.

Zu einem selbstbestimmten Leben gehören gute Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Voraussetzung dafür ist eine Rente, die mindestens ein auskommendes Leben im Alter sichert. Dafür setzen sich der DGB und die in den Mitgliedsgewerkschaften organisierten Senior*innen ein.

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.09.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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