Rentnerdiskriminierung durch den deutschen Staat
Der Journalist Ulrich Heyden, seit 1992 wohnhaft in Moskau und gelegentlicher Autor in junge Welt, teilte am Dienstag mit, dass der deutsche Staat verrentete deutsche Staatsbürger diskriminiert, die in Russland leben:
Seit drei Monaten schweigen die deutschen Behörden und fast alle deutschen Medien zu einer Grundrechtsverletzung. Die deutschen Rentner, die in Russland leben, bekommen seit Juni 200 Euro weniger Rente.
Die Raiffeisenbank International in Wien, die deutsche Renten nach Russland weiterleitet, erhebt seit Juni eine Gebühr für Kontrollen wegen »Geldwäsche und Sanktionsumgehung«. Russland gilt nach EU-Richtlinien als ein »Hochrisikoland«. Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen der deutschen Rentenversicherung leben in Russland 1.000 deutsche Rentner.
Auf der Website der deutschen Rentenversicherung findet man keine Informationen zu der Rentenkürzung. Deutsche Medien schweigen zu dem Thema. Am 28. September wurde der Schleier des Schweigens etwas gelüftet. Auf der Bundespressekonferenz bat Florian Warweg, Journalist der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung, die Vertreter des Arbeitsministeriums und des Auswärtigen Amtes um eine Stellungnahme. Die Vertreter der Ministerien erklärten, man kenne weder den Bezieherkreis noch die Größenordnung des Problems. Zu den rechtlichen Fragen würden sie nicht spekulieren wollen. Schriftlich wurde dann ein einziger Satz an den Journalisten Warweg nachgereicht. Das Arbeitsministerium könne »die vorgetragene Behauptung nicht erklären, da die deutschen Renten an in Russland lebende Personen unverändert weiter ausgezahlt werden«.
Wie ich von der Raiffeisenbank International in Wien erfuhr, werden jene 200 Euro »im Auftrag einer anderen Bank« von der Rente abgezogen. Die »andere Bank« ist offenbar die Bundesbank. Denn sie ist die erste Bank, die Rentenzahlungen aus Deutschland Richtung Moskau veranlasst.
Und was soll das ganze Gedöns? Deutsche Rentner in Russland sollen nicht zu gemütlich leben. Diejenigen Deutschen, welche mit dem Gedanken spielen, nach Russland überzusiedeln, sollen es sich noch einmal überlegen.
Susanne Schaper, Vorsitzende der Linksfraktion im sächsischen Landtag, erklärte am Donnerstag zu Tarifvertragskündigungen bei VW:
Volkswagen hat die meisten Tarifverträge für die Beschäftigten der Kernmarke zum Jahresende gekündigt, darunter den Manteltarifvertrag. Nun muss über zahlreiche Regelungen neu verhandelt werden – nicht nur über die Gehälter, sondern auch über Arbeitszeit, Urlaub, die Übernahme von Auszubildenden oder Schutzrechte für ältere und erkrankte Beschäftigte. Dazu sagt Susanne Schaper:
»Das scheint der Dank der Unternehmensführung dafür zu sein, dass Betriebsräte und Gewerkschaft immer zur Zusammenarbeit bereit waren. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten und der IG Metall. Sie haben alles Recht, einen harten Arbeitskampf zu führen (…). Gier, ein Mangel an Weitsicht und Inkompetenz haben VW in die Krise geführt.
Das Management und die Eigentümerfamilien verletzen die grundgesetzlich festgehaltene Regel ›Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.‹ Zwischen 2020 und 2026 wurden mehr als 23,5 Milliarden Euro an Dividenden ausgezahlt, für 2027 könnten 2,3 Milliarden Euro folgen. Die mehr als 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben laut dem VW-Halbjahresbericht bis Mitte 2026 rund 161 Milliarden Euro an Gewinnrücklagen erwirtschaftet. Es ist ungerecht, dass sie auf viele hart erkämpfte Sicherheiten verzichten sollen! Schließlich ertragen sie zehntausendfachen Stellenabbau und büßen an Gehalt ein. In den Reihen der Beschäftigten gibt es tolle Ideen für ein nachhaltiges und mobilitätsorientiertes Unternehmen. Diesen Ideen gebührt Aufmerksamkeit, statt die hart arbeitenden Menschen die Zeche für Managementfehler zahlen zu lassen!«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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