Anno ... 40. Woche
1866, 3. Oktober: Als Ergebnis des Preußisch-Österreichischen Krieges, in dem viele deutsche Staaten auf seiten Österreichs kämpften, annektiert Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau und die Stadt Frankfurt ebenso wie kleinere Gebiete des Königreichs Bayern und des Großherzogtums Hessens.
1876, 1. Oktober: Unter der Leitung von Wilhelm Liebknecht und Wilhelm Hasenclever wird in Leipzig die erste Ausgabe des Vorwärts veröffentlicht. Das »Zentral-Organ der Sozialdemokratie Deutschlands«, das die bisherigen Parteizeitungen Der Volksstaat und Neuer Social-Demokrat ersetzt, erscheint zunächst dreimal wöchentlich. Während der Geltung des Sozialistengesetzes ab Oktober 1878 bis September 1890 verboten und später als Tageszeitung neu gegründet, erreicht der Vorwärts vor dem Ersten Weltkrieg eine Auflage von 160.000 Exemplaren.
1936, 1. Oktober: In Madrid verabschiedet das spanische Parlament ein Autonomiestatut für das Baskenland. José Antonio Aguirre, dessen Partido Nacionalista Vasco im Gegenzug die Spanische Republik unterstützt, wird erster Präsident Euskadis, das die nördlichen Regionen Álava, Bizkaia und Gipuzkoa umfassen soll. Die Autonomie bleibt bedeutungslos, weil große Teile des Baskenlandes bereits zu Beginn des Spanischen Bürgerkriegs an die Franquisten fallen.
1951, 1. Oktober: In Stadtoldendorf in Niedersachsen werden 600 Entnazifizierungsakten im Ofen des Städtischen Gaswerks verbrannt. Mit der Aktion beabsichtigt die Stadt, wie Bürgermeister Wilhelm Noske (SPD) feierlich in Anwesenheit sämtlicher Ratsmitglieder erklärt, als erste Gemeinde in der BRD »einen Schlussstrich unter die gesamte Entnazifizierung« zu ziehen. Noske verteidigt die Verbrennung später gegenüber den Medien als Akt der Gerechtigkeit und des Friedens. Der Beschluss dazu sei vom Stadtrat anlässlich der Fünfzigjahrfeier des Städtischen Krankenhauses verabschiedet worden, bei der man auch des Stifters Max Lewy gedacht und einen Kranz auf dem jüdischen Friedhof abgelegt habe.
1991, 3. Oktober: In Hünxe in Nordrhein-Westfalen werfen drei 18jährige Neonazis, nachdem sie zuvor den Tag der deutschen Einheit gefeiert haben, Brandsätze auf ein Flüchtlingswohnheim. Einer der Brandsätze verletzt zwei Kinder schwer. Die Täter geben später an, durch die rassistischen Krawalle in Hoyerswerda motiviert worden zu sein. Im Mai 1992 verurteilt sie das Duisburger Landgericht wegen schwerer Brandstiftung und Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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