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Beugehaft von Lina E. vorerst aufgehoben
Karlsruhe. Die sächsische Justiz muss die 2023 verurteilte Nazigegnerin Lina E. bis auf weiteres aus der Beugehaft entlassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits am Mittwoch angeordnet, wie ein Sprecher am Donnerstag dpa mitteilte. Ende Juni hatte das Oberlandesgericht Dresden eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem E. in einem der »Antifa Ost«-Prozesse wegen Angriffen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis die Aussage als Zeugin verweigert hatte. Die einstweilige Anordnung gilt bis zur Entscheidung über E.s Verfassungsbeschwerde, längstens sechs Monate. (dpa/jW)
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