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Sexualisierte Gewalt

Kleiner Sieg in großem Kampf

Sexualisierte Gewalt: US-Supreme-Court weißt Trumps Berufung gegen E. J. Carroll endgültig ab. Verfahren wegen Verleumdung läuft jedoch noch

Von Amelie E. Höcker
Foto: Adam Gray/Reuters
Elizabeth Jean Carroll nach der Verhandlung am Berufungsgericht in New York (6.9.2024)

US-Präsident Donald Trump ist und bleibt ein Sexualstraftäter. Auch offiziell. Der oberste Gerichtshof der USA hat Berichten des Fernsehsenders ABC News zufolge am Montag einen Einspruch Trumps zurückgewiesen, der seinen Schuldspruch wegen sexualisierter Gewalt im Gerichtsprozess gegen Elizabeth Jean Carroll widerrufen sollte.

Die Autorin und Journalistin Carroll hatte 2019 in ihrem Buch »What Do We Need Men For?: A Modest Proposal« (Wozu brauchen wir Männer? Ein bescheidener Vorschlag) detailliert erzählt, wie einflussreiche Männer, darunter auch Trump, ihre Macht nutzen, um sexualisierte Gewalt an Frauen auszuüben. Sie berichtete, wie der damals noch als Immobilientycoon tätige sie selbst im Jahr 1996 in einer Umkleidekabine des Luxuskaufhauses Bergdorf Goodman in New York vergewaltigt habe. Nachdem Trump die Vorwürfe als Lügen bezeichnet hatte, verklagte Carroll ihn im November 2019 wegen Verleumdung. Als in New York im Jahr 2022 durch den Adult Survivors Act ein Zeitraum geschaffen wurde, in dem die Verjährung von Sexualstraftaten ausgesetzt wurde, klagt Carroll 2022 außerdem zivilrechtlich. Ein Jahr später urteilte das Schwurgericht, das mehrheitlich aus Männern bestand, dass Trump Carroll »sexuell missbraucht« hat, wies aber den Vorwurf der Vergewaltigung zurück. Der Autorin wurde im Zuge dessen Schadenersatz in der Höhe von fünf Millionen US-Dollar zugestanden.

Die Entscheidung im Prozess wegen Verleumdung fiel im Januar 2024 in New York, bei dem Trump ebenfalls zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt wurde. Diesmal in Höhe von 83,3 Millionen US-Dollar. Trump, der zu der Zeit nicht Präsident war, ging gegen beide Urteile und die daraus resultierenden Zahlungsaufforderungen in Berufung. Das oberste Berufungsgericht der USA bestätigte allerdings das Urteil wegen sexualisierter Gewalt im Dezember 2024 und ein New Yorker Berufungsgericht entschied im September 2025, dass auch der Ausgang des Verleumdungsprozesses Bestand hat.

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Seitdem versucht Trump weiter, die Urteile umzukehren, und nutzt dafür auch seine mittlerweile wiedererhaltene präsidiale Autorität. »Mit all meiner Macht und Stärke«, schrieb Trump auf seiner Onlineplattform »Truth Social«, werde er die Entscheidungen anfechten und rief dafür den US-Supreme-Court an. Dieser wies die Berufung im Fall wegen sexualisierter Gewalt am 29. Juni zurück, wie NBC News berichtete – wogegen Trump erneut vorging. Diesmal begründete der Präsident sein Anliegen laut ABC News mit Prozessfehlern und der angeblichen Befangenheit des Richters. Auch das ließ das Gericht am Montag nicht gelten. Damit ist das Urteil gegen Donald Trump endgültig rechtskräftig und er muss die fünf Millionen US-Dollar Schadenersatz an Elizabeth Jean Carroll zahlen. Eine Entscheidung über das Urteil wegen Verleumdung inklusive der Schadensersatzzahlung über die 83,3 Millionen steht noch aus.

Die Bemühungen Trumps, gegen die Klägerin vorzugehen, bestehen nicht nur aus Berufungsverfahren. Noch im Juni hatte das US-Justizministerium Ermittlungen gegen Carroll eingeleitet, weil ihr vorgeworfen wurde, bei dem Prozess unter Eid gelogen zu haben, als sie angab, keine finanziellen Unterstützer zu haben. Die Ermittlungen laufen trotz des Supreme-Court-Beschlusses weiter. Besonders brisant: Der neugewählte Justizminister Todd Blanche hatte Trump damals als Anwalt vor Gericht gegen Carroll verteidigt. Doch nicht nur im Fall Carroll ist Blanche hinsichtlich Vorwürfen sexualisierter Gewalt vorbelastet: So findet man den Namen des Justizministers mehrfach in den sogenannten Epstein-Files. Er selbst sei außerdem laut Angaben seiner Vorgängerin Pam Bondi alleine für die Veröffentlichung der Akten zuständig gewesen. Dass Blanche als Justizminister Trumps und seine eigenen Interessen voranstellt, ist also zu erwarten.

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.08.2026, Seite 15, Feminismus

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