Bundesgeheimpolizei
Dobrindts Nachrichtendienstreform
Werbekampagnen geben einem leicht angestaubten Produkt eine neue Verpackung oder einen neuen Namen. Der Schokoriegel bleibt der Schokoriegel, heißt jetzt aber anders. Die Regierung dieses Landes verfährt umgekehrt. Sie will die Befugnisse eines ihrer Gewaltapparate so drastisch ausbauen, dass, kommt sie damit durch, wofür angesichts der trüben politischen Lage einiges spricht, aus diesem Bundesamt für Verfassungsschutz am Ende eine andere Behörde geworden sein wird. Der alte Name bleibt erhalten, doch unter dieser Hülle wäre etwas Neues entstanden: eine Bundesgeheimpolizei.
Und der zuständige Minister, der dem Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum diesbezüglichen Staatsumbau vorgelegt hat, macht auch gar kein Hehl daraus. »Wir machen aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste.« Man darf dieser Ankündigung Dobrindts also durchaus entnehmen, dass die Bundesrepublik bis dato in puncto Staatsschutz bestenfalls halbsouverän und semipotent gewesen sei, was sich nun glücklicherweise ändern soll. Woher die Not? Die Rede geht beim Minister von einer »hybriden Bedrohungslage«, von Versuchen der »Destabilisierung durch Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte«. Die Göttin des Zufalls wollte, dass just wenige Tage vor der Kabinettsvorlage eine mit Sprengstoff beladene Drohne eine Explosion am Flughafen Leipzig/Halle herbeiführen sollte. Et voilà, eine »hybride Bedrohungslage« – so etwas schafft zusätzliche Legitimation.
Das Problem mit den Geheimdiensten ist, dass sie im Geheimen operieren. Das, was sie an Erkenntnissen über eine angebliche Bedrohungslage präsentieren, lässt sich nicht überprüfen – man kann es glauben oder nicht. Was im dunkeln bleibt, verunsichert, ängstigt – keineswegs unbeabsichtigt. Erweitert dieser Staat nun die Kompetenzen des Verfassungsschutzes um die Möglichkeit, in die Wohnungen seiner Staatsbürger einzudringen, kommt ein weiteres Problem hinzu: Die Polizei benötigt für eine Wohnungsdurchsuchung eine richterliche Genehmigung, Anwälte dürfen hinterher Akten einsehen. Eine derartige Kontrolle existiert für einen Geheimdienst per definitionem nicht. Eine öffentlich bekannt werdende Tätigkeit gibt es nach seiner Maßgabe nicht, falls doch, ist etwas schiefgelaufen.
Ein derart mit polizeilichen Gewaltmitteln aufgemotzter Verfassungsschutz, der selbstverständlich Behörde für Gesinnungsschnüffelei bleibt, weckt auch Ängste bei jenen wenigen, für die »liberal« nicht einfach eine bornierte Wirtschaftsdoktrin ist, sondern die Sorge um ein paar übriggebliebene staatsbürgerliche Freiheiten. Verwiesen wird auf das historisch begründete Gebot der Trennung von lediglich Informationen sammelnden Geheimdiensten und zur Gewaltanwendung befugten Polizeien, dessen Aufhebung einem Tabubruch gleichkomme..
Doch so zahnlos, wie unterstellt, waren die im Verborgenen agierenden Apparate der Bundesrepublik ohnehin nie. Erinnert sich noch jemand an das Celler Loch? Und war die jahrelange Mordserie des NSU vom Verfassungsschutz nicht weniger gründlich beobachtet als vielmehr intensiv betreut? Die vielbesungene offene Gesellschaft benötigt ihre Feinde. Ihr Staat beschafft sich aber gerade die Mittel zu ihrer Abschaffung.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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