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Karlsruhe: Visa für Afghanen einzeln prüfen
Karlsruhe. Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Bei Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers berücksichtigt werden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa möchte und sich derzeit in Pakistan aufhält. Sie hatten 2021 eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte einen Visaanspruch zuletzt verneint. Diese Entscheidung hob das BVerfG nun auf. (dpa/jW)
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