Nachschlag: Teufelswerk
→ Interview. Di., 7.15 Uhr, DLF
Es ist zwölf Jahre her, dass die Schriftstellerin Sibylle Lewitscharoff (1954–2023) mit einer Rede gegen Fortpflanzungsmedizin einen Sturm der Entrüstung auslöste. Scharf griff sie »die vom Teufel ersonnene Art« an, »ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen«, für die »meistens Frauen aus armen Ländern als Gebärmaschinen herhalten müssen«. Unter anderem deswegen sind Leihmutterschaften in Deutschland verboten. Doch der Fall des CDU-Politikers Jens Spahn, der das Verbot umging und daher als Fraktionschef zurücktreten musste, hat die Diskussion über das Thema wiederaufleben lassen. Diesen Eindruck vermittelt zumindest der Deutschlandfunk, in dem am Dienstag der Chef des Ethikrats, Helmut Frister, interviewt wurde: Ist das Verbot noch zeitgemäß? Sind die Deutschen reif für eine Gesetzesnovelle? Allerdings: Es geht nicht um »die« Deutschen, die überwiegend andere Sorgen haben. Es geht um eine Clique, die sich alles leisten zu können glaubt und entsprechend feudalherrlich auftritt. (jt)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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