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Liebich darf ausgeliefert werden

Prag. Neonazi Marla Svenja Liebich darf an Deutschland ausgeliefert werden. Das Oberlandesgericht in Prag habe Liebichs Beschwerden gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Liebich war in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2026, Seite 4, Inland

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