Vorsitzende des Verdi-Gewerkschaftsrates irritiert über Positionierung von DGB-Chefin zum Reformpaket der Bundesregierung
Die Vorsitzende des Verdi-Gewerkschaftsrates, Lisette Hörig, richtete am Sonntag ein junge Welt zur Kenntnis gelangtes Schreiben an die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi, in dem sie sich irritiert über deren Positionierung zum Reformpaket der Bundesregierung zeigt:
Liebe Yasmin,
deine Pressemitteilung vom 2. Juli hat nicht nur bei mir persönlich größtmögliche Irritationen ausgelöst – auch die Anfragen und Kommentare vieler Kolleginnen und Kollegen aus dem Gewerkschaftsrat zeigen deutlich den Unmut und das Unverständnis innerhalb von Verdi. Aus diesem Grunde wende ich mich heute persönlich an dich.
In den vergangenen Wochen und Monaten hat der Deutsche Gewerkschaftsbund gezeigt, dass er den politischen Angriffen auf den Sozialstaat und auf Arbeitnehmerrechte etwas entgegensetzen kann – und zwar durch Geschlossenheit und Solidarität. (…) Um so größer ist die Enttäuschung über deine Pressemitteilung vom 2. Juli zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses: Darin sprichst du von »richtigen Signalen für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung«, obwohl massive Verschlechterungen für Beschäftigte beschlossen werden. Das, liebe Yasmin, sendet eindeutig falsche Signale – an die Politik, vor allem aber an unsere Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Dienststellen im gesamten Land. Einzelne Vorhaben der Regierungskoalitionäre mögen sinnvoll sein – sie können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Union und SPD die Arbeitnehmerrechte schleifen und eben keine Antworten auf die grundlegenden Fragen von sozialer Gerechtigkeit und grundsätzlicher Verteilung von Reichtum und Vermögen finden (können oder wollen?). (…) Genau deshalb hätten diese Punkte im Mittelpunkt der Kritik stehen müssen – und nicht ein Lob für vermeintlich »richtige Signale«. (…) Viele Kolleginnen und Kollegen schütteln über deine Pressemitteilung nur den Kopf. Sie fragen sich, warum der DGB in einem Moment, in dem entschlossener Widerspruch nötig wäre, einen versöhnlichen Ton anschlägt.
Wir sind als Gewerkschaften nicht dafür da, politische Kompromisse zu moderieren oder Regierungsentscheidungen wohlwollend zu kommentieren. Wir sind kein Korrektiv der Koalitionsdisziplin und erst recht kein Steigbügelhalter einer Bundesregierung.
Unsere Aufgabe ist und bleibt es, unbequem zu sein. Wir sind der Spiegel der Politik – und wenn Beschäftigte verlieren, müssen wir das unmissverständlich benennen. Unsere Loyalität gilt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Gerade jetzt erwarten unsere Mitglieder eine Gewerkschaftsbewegung, die Haltung zeigt, Konflikte nicht scheut und Angriffe auf Arbeitnehmerrechte klar zurückweist. Wer den Sozialstaat beschneidet, Beschäftigte länger befristet, Personal abbaut und soziale Sicherheit in Frage stellt, darf von uns keine freundlichen Bewertungen erwarten und erst recht nicht erhalten.
Als Verdi-Gewerkschaftsrat erwarten wir vom DGB und dir als seiner Vorsitzenden eine deutlich kämpferische Haltung. Unsere Mitglieder brauchen keine diplomatischen Formulierungen. Sie brauchen einen Dachverband, der ihre Sprache spricht, ihre Sorgen ernst nimmt und bereit ist, den notwendigen politischen Konflikt offensiv zu führen. Denn wir werden nicht daran gemessen, wie gut wir mit Regierungen auskommen, sondern daran, wie entschlossen wir uns für die Interessen der Beschäftigten einsetzen. Lass uns gemeinsam wieder auf einen kämpferischen Pfad zurückfinden – diese Auseinandersetzung können wir nur gemeinsam und in Geschlossenheit erfolgreich im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen bestreiten. (…)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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