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Eigenbedarfskündigung

Kein Platz für schwer Erkrankte

Multiple-Sklerose-Patientin im Rollstuhl soll barrierefreie Wohnung wegen angeblichen Eigenbedarfs räumen. Gleichzeitig wird im Haus eine Ferienwohnung eingerichtet

Foto: Jessica Reisner
Solidarität mit Janette Bongart (M.) zeigten rund 30 Teilnehmer am Freitag

Rund 30 Hartgesottene trotzten am Freitag den Backofentemperaturen und fanden sich auf dem vor lauter Beton und Stein auch ohne Bullenhitze unwirtlichen Balthasar-Neumann-Platz in Brühl ein. Mit Plakaten, Transparenten, Fahnen und dem vom Kölner »Mietrebell« Kalle Gerigk intonierten »En unserem Veedel« – dem kölschen Solidaritätssong schlechthin von den Bläck Fööss – zeigten die Teilnehmer bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht ihre Unterstützung für Janette Bongart. Das Motto der Kundgebung: »Hände weg von Janettes barrierefreiem Zuhause!«

Die 55jährige Bongart ist seit 1993 an Multipler Sklerose (MS) erkrankt und seit Jahren an einen Rollstuhl gefesselt. Mittlerweile ist die Krankheit so weit fortgeschritten, dass Bongart nicht mal mehr ohne Hilfe essen kann. Seit 2013 bewohnt sie mit ihrem Lebensgefährten eine barrierefreie Wohnung in Brühl, aus der sie nun aber raus soll, wenn es nach dem Willen des Vermieters geht. Der hat nämlich Eigenbedarf geltend gemacht und will, dass zukünftig sein Vater in der Wohnung lebt.

Doch Bongart nimmt das nicht ohne weiteres hin. Sie weigert sich, die Wohnung zu verlassen, auch und weil sie trotz zahlreicher Bewerbungen auf dem in Köln und Umgebung äußerst angespannten Wohnungsmarkt bislang nichts Passendes gefunden hat. Den Eigentümer kümmert das wenig, er reichte Räumungsklage beim Amtsgericht ein. Am Freitag nachmittag war nun der Gütetermin, bei dem der Vorsitzende die Bereitschaft der Streitparteien für eine gütliche Einigung abklopfte. Doch die wird es nicht geben. »Sie betreibt Schikane gegen mich und schießt gegen mich«, betrieb der als Zeuge geladene Vater des Eigentümers plumpe Täter-Opfer-Umkehr. Eigentlich habe er, der das Haus seinem Sohn überlassen hat, immer ein gutes Verhältnis zu Bongart gehabt. Aber seit er ihr mitgeteilt habe, dass er in die Wohnung wolle, heiße es von Bongart immer nur, sie könne nicht aus der Wohnung, sie sei ein Härtefall. »Ich hätte nie gedacht, dass wir irgendwann mal hier vor Gericht landen«, so der 65jährige weiter. Dem gegenüber steht Bongart, die am Rande des Prozesses zu junge Welt sagte: »Wenn ich mein Zuhause verliere, verliere ich nicht nur meine Wohnung, sondern den einzigen Ort, an dem ich mich trotz meiner schweren Behinderung sicher fühle.« Mieteraktivist Kalle Gerigk, der die Kundgebung vor dem Brühler Amtsgericht mitorganisierte, sieht in dem Fall nicht nur die Wohnung Bongarts bedroht, sondern »ihr gesamtes Leben. Janette ist auf eine barrierefreie Umgebung existentiell angewiesen.«

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Doch als wäre der Fall nicht schon skandalös genug, bringt eine Ferienwohnung für Gäste des Phantasialands – eine Art rheinisches Disneyland in Brühl – im Obergeschoss des von Bongart bewohnten Mehrfamilienhauses zusätzliche Brisanz hinein: »Dieser Fall ist ein menschlicher Skandal«, so Gerigk. Es zerreiße ihm das Herz, dass eine »schwerstbehinderte Frau um ihr barrierefreies Zuhause kämpfen« müsse, während die Wohnung oben drüber an Phantasialand-Touristen vermietet werde. »Für Feriengäste ist Platz, für eine schwer kranke Frau nicht.« Und weiter: »Wenn Profit mehr zählt als Menschlichkeit, läuft etwas grundlegend falsch. Ein Zuhause ist kein Geschäftsmodell, sondern ein Menschenrecht«, so Gerigk.

Insgesamt drei Kündigungen liegen gegen Bongart vor. Zwei auf Eigenbedarf – vom Eigentümer und dessen Vater – sowie eine fristlose wegen »Störung des Vertrauensverhältnisses und querulatorischen Verhaltens«. Doch letztere wischte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn der Verhandlung vom Tisch: »Da ist inhaltlich nichts dran«, so die Feststellung. Und auch am angemeldeten Eigenbedarf bestehen aus Sicht von Bongarts Anwalt, Matthias Schölzel, erhebliche Zweifel. So habe die Befragung des Vaters des Vermieters, Murat U. ergeben, dass er beabsichtige, zwei Wohnungen in dem Haus zu einer Wohnung umzubauen. »Man braucht eine Baugenehmigung, wenn man in die Statik eingreift. Und dass die bislang nicht eingeholt wurde, ist aus meiner Sicht ein Widerspruch im Vortrag des Zeugen gewesen«, so Schölzel. Dennoch, die Kuh in dem Fall ist noch lange nicht vom Eis. Tendenziell glaubt Schölzel, dass der Vorsitzende am Verkündungstermin am 23. Juli noch mal eine Begutachtung des Gesundheitszustands von Bongart anordnen werde. Und dann müsse man weitersehen, so Schölzel.

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.06.2026, Seite 5, Inland

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