-
03.06.2026
- → Ausland
»Return Hubs« abgenickt
EU: Regelung sieht Ausweisungen in Drittstaaten vor
Eine Maßnahme zur Entrechtung von Asylsuchenden und Migranten folgt auf die nächste. Nachdem zuletzt die Asylrechtsreform GEAS in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, steht nun die sogenannte Rückführungsverordnung kurz vor der Verabschiedung. Am Montag einigten sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten auf die Gesetzesverschärfung, die unter anderem sogenannte Return Hubs in Drittstaaten vorsieht. Beide Seiten müssen nur noch offiziell abstimmen – was in der Regel eine Formalie ist.
Während es bei GEAS ausschließlich ums Asylrecht geht – es wurden etwa beschleunigte Asylverfahren ohne individuelle Prüfung und haftähnliche Unterbringungen an den EU-Außengrenzen oder die Einrichtung von Geflüchtetenlagern innerhalb der EU-Staaten beschlossen –, werden mit der »Rückführungsverordnung« neue Möglichkeiten zur Abschiebung aller Menschen geschaffen, die die EU verlassen sollen – nicht nur von Asylsuchenden. Neben der Ausweisung in Staaten, mit denen die Betroffenen keinerlei Berührungspunkte haben, sieht die Neuregelung auch eine drastische Verlängerung der Abschiebehaft vor. Zudem kann ihnen in der gesamten EU der Unterhalt gekürzt werden, und ihre Reisedokumente dürfen beschlagnahmt werden. Ob auch eine unbefristete Haft für Menschen vorgesehen ist, die als »Sicherheitsgefahr« definiert werden, ist derweil noch unklar. Der vollständige Gesetzestext lag bis Dienstag nachmittag nicht vor.
»Es geht darum, Menschen stärker zu gängeln, um sie dazu zu drängen, die EU zu verlassen«, kritisierte Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, im jW-Gespräch. »Um noch mehr Abschiebungen zu ermöglichen, sollen menschenrechtlich problematische Maßnahmen beschlossen werden. Die Rechte der Betroffenen bleiben komplett auf der Strecke«, so Judith.
Ende März tat sich im EU-Parlament die konservative EVP mit den extrem rechten Fraktionen zusammen und erreichte eine Mehrheit für eine besonders scharfe Version der »Rückführungsverordnung«. Mehrere Forderungen der Ultrarechten wurden direkt übernommen. Der so beschlossene Gesetzestext gibt den Mitgliedstaaten praktisch freie Hand bei der Auswahl der Drittstaaten, in die abgeschoben werden soll. Auch Familien mit Kindern fallen unter die Regelung. Dazu, wie die Rechte der Betroffenen in den Drittstaaten gewahrt oder unter welchen Bedingungen sie inhaftiert werden sollen, finden sich in dem Gesetz nur vage Formulierungen.
Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) kündigte an, bis Ende des Jahres Vereinbarungen mit Drittstaaten treffen zu wollen. Es ist jedoch unklar, welche Staaten sich auf derartige Deals überhaupt einlassen. Vorgesehen ist, dass sie im Gegenzug Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen. Potentielle aufnehmende Länder sollen Ruanda, Uganda, Libyen, Ägypten und Äthiopien sein.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
