-
28.05.20261 Leserbrief
- → Ansichten
Ein Schauprozess
Haftstrafe für Daniela Klette
Die mutmaßliche frühere Militante der Roten Armee Fraktion Daniela Klette ist am Mittwoch vom Landgericht Verden zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Obwohl es nur um Jahrzehnte zurückliegende Überfälle für das Leben im Untergrund nach Selbstauflösung der RAF ging, überschattete der Terrorismusvorwurf das ganze Verfahren. Ein eigens umgebauter Hochsicherheitsgerichtssaal, zeitweilige Isolationshaft, ihre Vorführung in Hand- und Fußfesseln dämonisierten die Angeklagte als besonders gefährlich. Fast drei Jahrzehnte nach dem Ende der Stadtguerilla wurde in einem Schauprozess Rache für die chronische Erfolglosigkeit der damaligen Fahnder geübt. Eine Tatbeteiligung Klettes an den Überfällen konnte in dem auf Indizien und Mutmaßungen beruhenden Verfahren zwar nicht nachgewiesen werden. Doch es galt, ein Exempel zu statuieren – zur Abrechnung mit einer militanten Linken der Vergangenheit und zur Einschüchterung zukünftigen Widerstands.
An dem Tag, an dem Daniela Klette wegen einiger Überfälle auf Geldtransporter verurteilt wurde, enthüllt eine neue Studie, dass rund 5.000 Superreiche mehr als ein Viertel des gesamten deutschen Finanzvermögens besitzen. Ein Reichtum, der von Millionen Lohnabhängigen erwirtschaftet und von wenigen geraubt wurde. Nicht mit vorgehaltener Pistole, sondern (in der Regel) ganz legal im Rahmen der vom bürgerlichen Staat geschützten kapitalistischen Ausbeuterordnung. »Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« heißt es dazu treffend in Brechts Dreigroschenoper.
Die Finanzkapitalisten verfügen über eine demokratisch nicht legitimierte Macht über das Schicksal von Millionen Menschen, die sie in Arbeits- und Obdachlosigkeit, in Armut und Krieg stoßen können. Doch das System des Kapitalismus ist zu umfassend, als dass es sich durch bewaffnete Aktionen einer kleinen selbsterklärten Avantgarde gegen seine Charaktermasken in die Knie zwingen lässt. Man kann sich ihm auch nicht durch Abtauchen in die Illegalität dauerhaft entziehen. Zu seiner Überwindung braucht es den Klassenkampf von Millionen Werktätigen.
Daniela Klette hat in ihrem Schlussplädoyer deutlich gemacht, dass sie sich weiterhin als Teil einer Bewegung versteht für »eine Welt, die jede Form von Unterdrückung hinter sich lässt«. In diesem Sinne: Freiheit für Daniela!
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
-
Onlineabonnent*in Stephan K. aus B. 28. Mai 2026 um 09:57 UhrIch bin nicht der Auffassung, mit dem falschen Weg von RAF und Co. in einer Widerstandslinie zu stehen. Bei allem Verständnis für Motive, der Weg war falsch und er hat der linken und fortschrittlichen Bewegung geschadet. Allerdings teile ich uneingeschränkt die Meinung, dass dies eine Art Schauprozess war. Der Weg zum Urteil und das Urteil haben mit Wahrheitsfindung oder Rechtsfindung wenig zu tun. Das Urteil ist ein Urteil im Namen der Staatsraison. Es ist keines im Namen des Volkes, sondern – auch da stimme ich zu – selbigem werden hier die Werkzeuge gezeigt.
- Antworten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
