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21.05.2026
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Was droht den Trägern bei 20 Prozent weniger Geld?
Bayern: Die geplanten Kürzungen bei der freien Beratung für Geflüchtete sind rein politischer Natur, sagt Johanna Böhm
Für Träger, die in der Integrationsberatung tätig sind, kamen die Überlegungen der bayerischen Regierung einer Hiobsbotschaft gleich. Das Fördervolumen für Beratungen soll um 20 Prozent gestrichen werden. Was genau bedeutet das?
Die Finanzierung der Beratung von Geflüchteten in Deutschland ist ein komplexes Zusammenspiel von Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln. In Bayern wird die sogenannte Flüchtlings- und Integrationsberatung aus Landesmitteln finanziert. Durchgeführt wird sie in der Regel von Wohlfahrtsverbänden. Im Mittelpunkt steht dabei die Begleitung beim Ankommen: Orientierung im Behörden- und Gesundheitssystem, Zugang zu Sprachkursen, Schule oder Kindergarten. Kurz gesagt: Hilfe zur Selbsthilfe im Alltag. Die Beratung findet häufig direkt in den Unterkünften statt.
Die 20-Prozent-Kürzung verschärft die bereits unzureichende Finanzierung. Träger müssen jetzt schon 20 Prozent der Kosten selbst tragen. Welche Folgen wird diese Kürzung haben?
Das Bayerische Innenministerium spricht im Entwurf der Beratungs- und Integrationsrichtlinie nicht ausdrücklich von einer pauschalen 20-Prozent-Kürzung. Das ergibt sich aus der Gesamtschau. Die Förderung für zuwendungsfähige Personal- und Sachausgaben wird faktisch abgesenkt. Gleichzeitig entfallen bisherige Sachkostenbestandteile wie Miete oder Büroausstattung. Zusätzlich werden Ausfallzeiten durch Krankheit, Elternzeit oder nicht besetzte Stellen stärker zu Lasten der Träger gerechnet.
Für die Träger bedeutet das erheblichen finanziellen Druck. Sie müssen einen größeren Anteil der Kosten selbst tragen. Hier sind dann wiederum die Kommunen gefragt, deren Haushaltslage vielerorts ohnehin angespannt ist. In der Konsequenz drohen Kürzungen bei Personal, eine Reduzierung von Beratungszeiten oder im schlimmsten Fall die Schließung einzelner Standorte.
In der Praxis verschlechtert die Maßnahme Aufenthaltschancen. Wie werden Geflüchtete und Migranten davon getroffen?
Wenn Beratungszeiten gekürzt und Standorte geschlossen werden, fehlt vielen Geflüchteten eine zentrale Unterstützung im Alltag. Das betrifft ganz grundlegende Bereiche: Orientierung im Behördenalltag, das Verstehen und Übersetzen von Dokumenten, die Suche nach Sprachkursen oder Unterstützung bei Konflikten in Unterkünften. Obwohl der Bedarf hoch ist, arbeiten schon heute Beratungsstellen unter hoher Auslastung und mit teilweise langen Wartelisten.
Das zuständige Innenministerium verweist darauf, dass diese Dienstleistung aber auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, erbracht wird. Warum ist das für Sie nicht mehr als ein schlechter Witz?
Das hat alles etwas von einem kafkaesken Fiebertraum. Denn genau die Bereiche rechtliche Fragen im Asylverfahren und Beratung sollen nach aktueller Planung des Bundesinnenministeriums ab 2027 ebenfalls wegfallen. Mit Blick auf die anstehenden Verschärfungen durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS, zeichnet sich damit eine Entwicklung ab, in der Schutzsuchende zunehmend weniger rechtliche Unterstützung erhalten und gleichzeitig repressiveren Verfahren unterliegen.
Besonders brisant sind vermutlich Pläne zur Disziplinierung von Trägervereinen. Sie fürchten, dass diese auf Linie gebracht werden sollen. Was droht ihnen?
Die geplanten Regelungen greifen deutlich stärker in die inhaltliche Arbeit der Träger ein. So soll etwa die Beratung zu asylrechtlichen Fragen noch weiter aus der Förderung ausgeschlossen werden. Damit würden Beratende faktisch daran gehindert, bei zentralen existentiellen Fragen wie dem Aufenthaltsstatus unterstützend tätig zu sein. Besonders problematisch sind zudem die neuen Vorgaben zum sogenannten förderschädlichen Verhalten. Künftig könnte bereits die kritische Begleitung oder Unterstützung im Zusammenhang mit Maßnahmen wie der Bezahlkarte ausreichen, um Fördermittel zu gefährden. Wer Menschen weiterhin unabhängig und ergebnisoffen berät, riskiert finanzielle Konsequenzen für die gesamte Einrichtung. Damit greift der Staat potentiell tief in die fachliche Unabhängigkeit sozialer Träger ein.
Für Sie ist klar: Statt Rotstift braucht es andere Reformen bei der Integration. Welche wären dies?
Es ist gut belegt, dass funktionierende Beratungsstrukturen nicht nur individuelle Lebenslagen verbessern, sondern auch das gesamte System entlasten. Die Kürzungen sind rein politischer Natur. Eine realistische Integrationspolitik müsste deshalb erst einmal an diesen strukturellen Barrieren ansetzen und Arbeitsverbote, Lagerpflicht und Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit abschaffen.
Johanna Böhm arbeitet im Büro Nordbayern des Bayerischen Flüchtlingsrats im Bereich Beratung
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