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Aus: Ausgabe vom 02.04.2026, Seite 5 / Inland
Mangelhaftes Gleichstellungsgesetz

Freibrief für die Wirtschaft

Kabinett verhandelt Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes. Verbände bemängeln, dass dem Kapital keine Vorschriften gemacht werden und daher alles beim alten bleibt
Von Gudrun Giese
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Nur ein Anfang: Kontrasttastaturen können bauliche Barrierefreiheit nicht ersetzen (München, 27.11.2025)

Seit 2002 gibt es ein Behindertengleichstellungsgesetz. Es soll die Teilhabe von gehandicapten Menschen im öffentlichen Bereich fördern. Mehrfach ist es in den zurückliegenden 24 Jahren geändert worden. Es gibt Regelungen zur Barrierefreiheit von Bundesbauten, zur Verwendung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache sowie zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Seit 2022 wird an Änderungen gearbeitet, um auch die Privatwirtschaft für die Gleichstellung in die Pflicht zu nehmen. Doch die aktuellen Ideen, die am Mittwoch im Bundeskabinett laut dessen Webseite »ohne Aussprache beschlossen« wurden, stoßen auf viel Kritik.

Eigentlich sollte die Gesetzesnovelle dazu beitragen, für die rund 13 Millionen Behinderten bundesweit in der freien Wirtschaft bessere Chancen zu verankern. Doch im vorgelegten Entwurf finden sich vorwiegend unverbindliche Empfehlungen für die Konzerne. Rechtlich bindende Vorgaben für mehr Barrierefreiheit? Fehlanzeige! So fordert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, die »Schwächen des aktuellen Gesetzentwurfs (…) jetzt im parlamentarischen Verfahren« zu korrigieren.

Kritikwürdig im vorliegenden Entwurf seien drei zentrale Bereiche: Unternehmen müssten generell weder an Gebäuden etwas verändern, noch Güter und Dienstleistungen anpassen, um Barrierefreiheit herzustellen, da solche Vorgaben eine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen würden. »Das widerspricht dem Konzept der angemessenen Vorkehrungen«, kritisierte Bentele. »Entscheidend ist, dass immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Maßnahme verhältnismäßig und zumutbar ist.«

Problematisch und unnötig sei die geplante Frist von vier Monaten, in denen Betroffene Ansprüche zur Beseitigung von Barrieren geltend machen sollen. Die Menschen benötigten Zeit zur Beratung und Vorbereitung ihrer Reaktion, hielt die VdK-Präsidentin dagegen. Eine zu kurze Frist setze sie unter Druck. Außerdem würden so außergerichtliche Lösungen verhindert. Ferner fehle im Entwurf eine Beweislasterleichterung für die Betroffenen. »Diskriminierung durch Barrieren ist oft schwer nachweisbar. Deshalb muss eine Beweislasterleichterung dringend aufgenommen werden«, erklärte Bentele.

Auch der Justiz werde keine Handhabe gegeben, bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot das entsprechende Unternehmen zur Beseitigung und Unterlassung dieser Hindernisse zu verpflichten. Statt dessen sollen Gerichte lediglich den Rechtsverstoß feststellen können. Aus Sicht der Verbandspräsidentin »wäre das ein Freibrief für Unternehmen, gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit zu ignorieren«.

Schließlich soll die Privatwirtschaft sich selbst entlasten können, denn laut Gesetzentwurf könne sie Benachteiligungen behinderter Menschen durch einen einfachen sachlichen Grund rechtfertigen. Das steht nach Einschätzung des VdK im Widerspruch zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Danach ist auch Deutschland verpflichtet, einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten und Barrieren konsequent abzubauen.

Neben dem VdK lehnt der Deutsche Behindertenrat (DBR) den Entwurf ab. Werde dieser zum Gesetz, bleibe fast alles beim Alten, hatte die DBR-Sprecherinnenvorsitzende Michaela Engelmeier im Februar erklärt. Auch die im Bundesrat vertretenen Länderminister halten mehrheitlich wenig vom aktuellen Gesetzentwurf. Doch das Gremium fordert eine weitere Evaluation, was der VdK hingegen ablehnt. Es habe umfassende Prüfungen und Bewertungen gegeben, betonte Bentele. Das alles liege längst vor und müsse berücksichtigt werden: »Weitere Verzögerungen sind für die Millionen Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, nicht hinnehmbar.« Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag seien jetzt gefordert, die vielen Schwachstellen des Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten.

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