»Kleine Gemeinden sind praktisch ausgeschlossen«
Von Andreas Müller
Sie würden gerne einen finanziellen Zuschuss aus dem Bundesprogramm »Sanierung kommunaler Sportstätten« für Ihre 3.700 Einwohner zählende Gemeinde Unterwössen südlich vom Chiemsee bekommen. Was wollen Sie mit dem Geld machen?
Anfang des Jahres haben wir unseren Antrag auf eine Fördersumme über insgesamt 200.000 Euro eingereicht. Mit dem Geld wollen wir vor allem unsere Tartanbahn rund um den Fußballplatz modernisieren und den Ballsportplatz mit Basketball- und Handballfeldern, der in die Jahre gekommen ist.
Hat es funktioniert?
In einer Mitteilung aus dem Bundesbauministerium vom Februar hieß es, die endgültige Entscheidung werden wir nach Ostern erhalten. Zugleich stand in dem Schreiben, dass für die erste Tranche von 333 Millionen Euro aus diesem Programm rund 3.600 Anträge eingegangen sind – über eine Gesamtfördersumme von etwa 7,5 Milliarden. Das bedeutet, dass das Programm um das 22fache überzeichnet ist. Die Chancen, davon zu profitieren, werden für uns verschwindend gering sein. Auch deshalb, weil wir uns als kleine Gemeinde nach den Richtlinien dieses Förderprogramms gar nicht hätten bewerben dürfen.
Das müssen Sie bitte näher erklären.
In der Ausschreibung wird darauf hingewiesen, dass der Bund aus diesem Programm für jedes Förderprojekt 45 Prozent zuschießt, außerdem jeweils eine Mindestsumme von 250.000 Euro. Da kann man sich ausrechnen, wo sich das Investitionsvolumen eines Antragstellers mindestens bewegen muss, damit er nach den Richtlinien überhaupt berücksichtigt werden kann: bei etwa 550.000 Euro. Da liegen wir mit unserem Projekt und der beantragten Summe drunter und hätten nach den Vorgaben von vornherein gar keine Chance.
Warum hat sich Unterwössen trotzdem um Fördermittel beworben?
Wir wollten damit ganz bewusst auf dieses Grundproblem der Benachteiligung kleiner Gemeinden aufmerksam machen und hoffen sehr, dass es viele andere gemacht haben wie wir. Wenn man sich die Details der Ausschreibung anschaut, läuft es fast auf eine Mogelpackung hinaus. Es sieht ganz danach aus, als ob unsere Sportstätten hier gar nicht als »kommunal« gelten. Nach den Förderregularien sind kleinere Gemeinden praktisch ausgeschlossen. Darin steht ebenfalls, dass nur die Sanierung von Sportstätten mit »überregionaler oder regionaler Bedeutung« gefördert wird. Diese Bedingung erfüllt unser Sportplatz ganz sicher nicht. Welche Gemeinde hat Sportanlagen von überregionaler oder regionaler Bedeutung? In diesen Vorgaben sehen wir eine klare Benachteiligung, besonders auch wegen unserer Verantwortung fürs Kindeswohl. Gescheite Bedingungen, damit Kinder und Jugendliche Sport treiben und sich bewegen können, haben nichts damit zu tun, ob sie in einer kleinen Gemeinde oder einer großen Stadt aufwachsen. Dieses Förderprogramm richtet sich ganz klar an Städte. Wir haben trotzdem Fördermittel beantragt, um auf diese Weise einige Leute in Berlin nachdenklich zu stimmen.
Was wäre der gerechtere Lösungsansatz?
Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Sportstätten müssten fairer verteilt werden. Warum dieser bürokratische Aufwand? Von dem habe ich noch gar nicht gesprochen. Wir haben hier eine Person im Bauamt. Kein Vergleich zu den Kapazitäten in München oder anderen Großstädten. Dort werden in den Verwaltungen wahrscheinlich gleich ein paar Dutzend Leute aktiv, wenn ein Förderprogramm aufgelegt wird. Dagegen sind wir chancenlos. Wir plädieren für Lösungen und finanziell ordentlich ausgestatte Förderprogramme, die Gemeinden und Kommunen mit Pauschalsummen unterstützen. Sehr gut wären Beträge zur freien Verfügung. Die Bürgermeister und Ortsvorsteher wissen doch am besten, wofür sie diese Zuschüsse zur Instandhaltung und Sanierung ihrer Sportstätten einsetzen wollen. Die Verwendung des Geldes könnte zum Beispiel über exakt nachprüfbare Belege nachgewiesen werden.
Für dieses Jahr steht aus dem Bundesprogramm eine zweite Tranche mit abermals 333 Millionen Euro zur Verfügung, wieder aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Werden Sie es nochmals versuchen, falls nach Ostern ein Negativbescheid in Unterwössen eintrudelt?
Das käme auf die Begründung der Ablehnung an. Wenn es an der zu niedrigen Fördersumme liegt, die wir beantragt haben, dann werden wir keinen zweiten Anlauf nehmen. Natürlich könnten wir beim nächsten Mal unseren Fußballplatz mit reinnehmen. Damit kämen wir locker auf die geforderte Mindestinvestition von 550.000 Euro. Unser Sanierungsprojekt künstlich aufblähen, um so die Richtlinien für Bewerber zu erfüllen – das werden wir lieber sein lassen.
Statt dessen werden Sie was tun?
Wenn es keinen Zuschuss gibt, wird es beim Stückwerk bleiben. Wir werden die Tartanbahn und die Schäden am Ballsportplatz wie bisher nach und nach ausbessern, je nach Finanzlage der Gemeinde.
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