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IRA

Erfolg für Gerry Adams

Klage gegen irischen Republikaner zurückgezogen

Foto: Cathal McNaughton/Reuters
Dem Kampf verpflichtet: Gerry Adams spricht am Freitag in Belfast vor einem Mural von Bobby Sands

Der ehemalige Präsident der irisch-republikanischen Sinn Féin, Gerry Adams, ist am Freitag ohne Verurteilung aus dem Gerichtssaal gegangen. In einem Zivilprozess in London wurde Adams persönlich für drei Anschläge der Irish Republican Army (IRA) in England in den 1970er und 90er Jahren verantwortlich gemacht, die Klage wurde zurückgezogen. Der Fall, in dem Adams von drei Opfern der Anschläge auf symbolischen Schadensersatz in Höhe von einem Pfund Sterling verklagt wurde, war stark politisiert. Adams bezeichnete den Ausgang als »eindeutig«. Die Klage »hätte nie eingereicht werden dürfen«, betonte er gegenüber Medienvertretern.

Schon während des Prozesses hatte der Vorsitzende Richter wiederholt signalisiert, dass die Klage aufgrund der erheblichen zeitlichen Verzögerung von über 50 Jahren bei ihrer Einreichung wahrscheinlich abgewiesen werden würde und es möglicherweise auf Verfahrensmissbrauch hinauslaufe. In diesem Fall hätten die Kläger für die Rechtskosten von bis zu 500.000 Pfund für Adams aufkommen müssen. Angesichts dessen »hatten die Kläger keine realistische Wahl, als das Angebot des Beklagten anzunehmen«, hieß es von den Verteidigern. Die Kläger bezogen sich für ihre Behauptung, Adams habe den IRA-Kampf in England geleitet, ausschließlich auf Hörensagen. Der betonte wiederum im Kreuzverhör, dass er in seiner Jugend als Vertreter von Sinn Féin und nicht als IRA-Mitglied aktiv gewesen sei.

Auf einer Pressekonferenz am Freitag in Belfast erklärte Adams, er habe dem Prozess »aus Respekt« vor den Klägern und zur Verteidigung »gegen die Verleumdungen und falschen Anschuldigungen, die gegen mich erhoben wurden«, beigewohnt. Er betonte: »Ich habe die Legitimität der republikanischen Sache und das Recht des irischen Volkes auf Freiheit und Selbstbestimmung bekräftigt. Ich bekräftige dies erneut.« Schon 1978 war er wegen der Mitgliedschaft in der IRA angeklagt worden – damals musste das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt werden.

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2026, Seite 7, Ausland

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