Auswärtiges Amt muss zwei Lageberichte freigeben
Berlin. Das Auswärtige Amt muss Lageberichte zur Islamischen Republik Iran und zur Bundesrepublik Nigeria unzensiert herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie eine Sprecherin am Freitag gegenüber dpa mitteilte. Eine Referentin der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hatte gegen eine pauschale Einstufung der Lageberichte als Verschlusssache geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Klägerin ging es darum, die Lageberichte ungeschwärzt zugänglich zu machen, sie verwies dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Im konkreten Fall ging es um die Situation in Iran und Nigeria im Jahr 2022. Das Ministerium hatte die Schwärzung unter anderem mit einer möglichen Gefährdung der Beziehungen zu anderen Staaten sowie der inneren und äußeren Sicherheit begründet. Die Richter hielten die Erläuterung für widersprüchlich. (dpa/jW)
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