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Wirecard: Gegen EY kein Musterverfahren

München. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Musterverfahren wegen der Wirecard-Pleite Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY zurückgewiesen. Am Freitag urteilte es, dass die vorgelegten Feststellungsziele unzulässig seien, weil nicht EY, sondern Wirecard die falschen Bilanzen samt Prüfvermerk veröffentlicht habe. Das Musterverfahren bündelt rund 8.500 entsprechende Klagen, aus denen sich eine Entschädigungssumme von rund 750 Millionen Euro ergibt. 19.000 weitere Geschädigte haben kein eigenes Verfahren eingeleitet, sich aber Musterverfahren angeschlossen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2025, Seite 2, Inland

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