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Justiz

Nur gegrüßt

Schlagersängerin Melanie Müller (36) ist wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich wegen des Hebens des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro. Laut Anklage hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.08.2024, Seite 11, Feuilleton

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