Zum Inhalt der Seite

Bewährung für Unterstützer von Islamisten

Düsseldorf. Wegen Unterstützung einer Gruppierung im syrischen Bürgerkrieg ist ein 46jähriger vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es nach Angaben einer Sprecherin vom Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte die als salafistisch eingestufte Gruppe Ahrar Al-Scham unterstützte. Der 46jährige sei zwischen 2012 und 2014 zweimal zu seinem Schwager, der als Kämpfer der Ahrar Al-Scham tätig war, gereist. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe weitgehend ein. Er habe es gut gefunden, dass sich sein Schwager gegen das syrische Regime engagiert habe. (AFP/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 06.08.2024, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

                                                                                                                                                                Heute liegt der jungen Welt das achtseitige Extra »kinder« kostenlos bei. Die Ausgabe erhalten Sie im gut sortierten Pressehandel für 2,50 Euro.