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»NSU 2.0«: Urteil rechtskräftig

Karlsruhe. Die Haftstrafe gegen den Verfasser der sogenannten »NSU 2.0«-Drohschreiben ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mitteilte, änderte der dritte Strafsenat den Schuldspruch des Frankfurter Landgerichts geringfügig und verwarf die Revision im übrigen. Das Landgericht hatte den Mann im November 2022 unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte eine Serie von Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen und Journalistinnen gerichtet. Die Schreiben waren mit »NSU 2.0« unterzeichnet – in Anspielung auf den rechtsterroristischen »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU). (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.05.2024, Seite 15, Antifaschismus

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