-
29.05.2024
- → Antifaschismus
»NSU 2.0«: Urteil rechtskräftig
Karlsruhe. Die Haftstrafe gegen den Verfasser der sogenannten »NSU 2.0«-Drohschreiben ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mitteilte, änderte der dritte Strafsenat den Schuldspruch des Frankfurter Landgerichts geringfügig und verwarf die Revision im übrigen. Das Landgericht hatte den Mann im November 2022 unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte eine Serie von Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen und Journalistinnen gerichtet. Die Schreiben waren mit »NSU 2.0« unterzeichnet – in Anspielung auf den rechtsterroristischen »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU). (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!