-
25.04.20241 Leserbrief
- → Feuilleton
Mangelnde Empathie
Die Autorenvereinigung PEN hat ihre Literaturpreisverleihung abgesagt, nachdem zahlreiche Nominierte ihre Teilnahme wegen eines Streits um den Gazakrieg zurückgezogen hatten. Der Schriftstellerverband teilte vor der Verleihung, die ursprünglich kommenden Montag (29. April) stattfinden sollte, mit: »Von den 61 Autoren und Übersetzern, die in diesem Zyklus für einen Buchpreis nominiert waren, zogen 28 Autoren ihre Bücher von der Bewerbung zurück.« Mehrere Medien hatten zuvor berichtet. In einem offenen Brief hatten die Nominierten, die ihre Teilnahme zurückzogen, vergangene Woche von einem »Völkermord« im Gazakrieg geschrieben und PEN America mangelnde Empathie für die palästinensische Seite vorgeworfen. Zu den Unterzeichnern gehörten neben der US-amerikanischen Schriftstellerin Maya Binyam viele Autorinnen und Autoren, die in Deutschland noch nicht verlegt wurden. In letzter Zeit hatten weitere Autorinnen und Autoren – darunter etwa Naomi Klein und Hari Kunzru – PEN America dafür kritisiert, nicht genügend Solidarität mit der palästinensischen Seite im Gazakrieg zu zeigen. Der Schriftsteller Salman Rushdie und andere frühere PEN-America-Präsidenten hatten wiederum kürzlich dafür plädiert, an der PEN-Gemeinschaft festzuhalten. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
-
Leo Pixa 25. Apr. 2024 um 23:27 UhrBemerkenswert ist dabei auch, dass 9 von 10 nominierten Preisträgern sich den Protesten mit den daraus für sie resultierenden Konsequenzen angeschlossen haben und ihre Kandidatur zurück ziehen. Die israelischen Menschenrechtsverbrechen stoßen weltweit auf immer größere Verachtung. Dies sei besonders den deutschen Machthabern ins Stammbuch geschrieben. Der Missachtung der demokratischen Grundrechte und die Verfolgung der Humanisten, die mutig für die Verteidigung des Völkerrechts eintreten, muss endlich Einhalt geboten werden. Leo Pixa
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!