Zum Inhalt der Seite

Angriff von Fretterode erneut vor Gericht

Karlsruhe. Der Angriff von zwei Neonazis auf zwei Journalisten im Jahr 2018 im nordthüringischen Fretterode muss vor Gericht neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom September 2022 auf, da die Tat nicht auch als besonders schwerer Raub gewertet worden sei. Das teilten die Karlsruher Richter am 13. März mit. Damit hatten die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers Erfolg. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.03.2024, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!