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OVG bestätigt Waffenentzug

Magdeburg. Mitgliedern und Unterstützern des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt kann wegen ihrer Parteibindung ihre waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Sachsen-Anhalt bestätigte den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis für drei aktuelle und frühere Mitglieder der Partei, wie aus am Montag in Magdeburg veröffentlichten Bechlüssen hervorgeht. Die am Freitag ergangenen Entscheidungen des OVG sind rechtskräftig.

Die Kläger hatten sich gerichtlich gegen Entscheidungen der Behörden gewehrt, die ihnen wegen Unterstützung der AfD die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen hatten. Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg scheiterten sie bereits im März 2025 mit ihren Klagen. Das OVG lehnte nun ihre Anträge auf Zulassung der Berufung ab und verwies dabei auf das Waffengesetz. Danach kann die erforderliche Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz fehlen, wenn jemand einer Vereinigung angehört oder sie unterstützt, die mit »objektiv kämpferisch-aggressiver Haltung« gegen elementare Grundsätze der Verfassung gerichtete Bestrebungen verfolgt.

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So werte die AfD Sachsen-Anhalt Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens teils pauschal ab oder grenze diese aus. Zudem verunglimpfe sie systematisch staatliche Institutionen und demokratische Prozesse. Als Beispiel nannte das Gericht Vergleiche der Bundesrepublik mit der DDR oder mit der Nazidiktatur, die über zulässige politische Kritik hinausgingen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.08.2026, Seite 15, Antifaschismus

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