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Feldmann scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe

Karlsruhe/Frankfurt. Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde habe den Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen »nicht genügt«, teilte das Gericht am Freitag mit. Feldmann versuchte mit der Beschwerde, gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme und die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof vorzugehen. Das Urteil baue auf Hörensagen auf, zudem seien alle von ihm beantragten Entlastungszeugen ausgegrenzt worden, hatte er erklärt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.03.2024, Seite 4, Inland

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