Zum Inhalt der Seite
Literatur

Lesen hilft

Der Schriftsteller Lutz Seiler ist am Sonnabend in Darmstadt mit dem Georg-Büchner-Preis 2023 ausgezeichnet worden. In seinen jungen Jahren habe er ein starkes Gefühl gehabt, das später verebbte, die Sehnsucht nach einem Mentor, sagte Seiler bei einem Festakt der Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung im Staatstheater. »Gefunden habe ich ihn nie, auch nicht das prägende Vorbild, dessen Nachahmung ein Eingang oder eine Brücke hätte sein können in die Welt des Schreibens.« Heute könnte er sagen, das Lesen, die Lektüre in ihrer Vielgestalt, habe diese Rolle besetzt, sagte der Autor von Gedichten, Essays und Romanen (»Kruso«, »Stern 111«). Der mit 50.000 Euro dotierte Preis zählt zu den wichtigsten literarischen Auszeichnungen im deutschsprachigen Raum.

Seit 1951 vergibt die Akademie den Preis an Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die in deutscher Sprache schreiben. Er wird vom Bund, dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt finanziert. Zu den Preisträgern gehören Max Frisch (1958), Günter Grass (1965) und Heinrich Böll (1967) sowie zuletzt Elke Erb und Clemens J. Setz. Namensgeber ist der Dramatiker Georg Büchner (»Woyzeck«). Er wurde 1813 im Großherzogtum Hessen geboren und starb 1837 in Zürich.

Anzeige

Neben dem Georg-Büchner-Preis gab es weitere Verleihungen. Der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht wurde mit dem Sigmund-Freud-Preis für wissenschaftliche Prosa geehrt und die Literaturkritikerin Jutta Person mit dem Johann-Heinrich-Merk-Preis für literarische Kritik und Essay. Die Auszeichnungen sind jeweils mit 20.000 Euro dotiert. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2023, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!