Zum Inhalt der Seite
Museumslandschaft

Gewusst wie

Ein Mitarbeiter eines Münchner Museums hat ein Gemälde aus einem Depot durch eine Fälschung ersetzt – und das Original versteigern lassen. Dafür hat das Amtsgericht München ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der geständige Angeklagte war von Mai 2016 bis April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums beschäftigt und hatte dort Zugriff auf das Lager, in dem Gemälde verwahrt werden. Nach Gerichtsangaben nutzte er diesen, um das Gemälde »Das Märchen vom Froschkönig« von Franz von Stuck gegen eine Fälschung auszutauschen. Das Original bot er zur Versteigerung in einem Münchner Auktionshaus an, das das Bild für 70.000 Euro an eine Galerie in der Schweiz verkaufte. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 26.09.2023, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!