-
05.08.2023
- → Feuilleton
Seine eigene Welt
Eine neue Ausstellung in London gibt Einblicke in das Privatleben und die musikalische Karriere des britischen Rocksängers Freddie Mercury. Das Auktionshaus Sotheby’s versteigert mehr als 1.400 Gegenstände aus dem Nachlass des 1991 verstorbenen Queen-Frontmanns. Bis zum 5. September werden sie im Rahmen der Ausstellung »Freddie Mercury – A World of His Own« in den Räumen von Sotheby’s erstmals öffentlich gezeigt.
Zur Auktion werden viele ausgefallene und klassische Möbelstücke, zahlreiche Gemälde und andere Kunstgegenstände, edles Geschirr und die extravagante Garderobe des legendären Sängers mit verschiedenen Bühnenoutfits der 70er und 80er Jahre präsentiert. Neben mehreren edlen Kimonos sind viele andere wertvolle Mitbringsel aus Japan dabei. Mercury galt als Liebhaber japanischer Kultur und reiste mehrfach in das Land.
Als Höhepunkt der umfangreichen Sammlung gilt ein Stutzflügel, den Mercury 1975 gekauft hatte. An dem Yamaha G2 Baby Grand Piano soll er zahlreiche Songklassiker für seine Band Queen komponiert haben, darunter »Bohemian Rhapsody«. Der Schätzwert liegt bei bis zu drei Millionen Pfund Sterling (circa 3,5 Millionen Euro). Handgeschriebene Songtexte, Entwürfe und Notizen sind ebenfalls Teil der Auktion.
Sein als »Garden Lodge« bekanntes Londoner Haus und seinen Besitz hatte Freddie Mercury seiner ehemaligen Lebensgefährtin und engen Freundin Mary Austin vermacht. Ein Teil der Gegenstände wird im Rahmen von Onlineauktionen schon jetzt versteigert. Vom 6. bis 8. September finden bei Sotheby’s Liveauktionen statt. Der Eintritt zur Ausstellung »Freddie Mercury – A World of His Own« ist frei. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!