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Aus: Ausgabe vom 04.08.2023, Seite 11 / Feuilleton
Coronablues

Keine Haftung

Das Land Baden-Württemberg muss nicht für Einnahmeverluste haften, die einem Berufsmusiker wegen coronabedingter Auftrittsverbote entstanden sind. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Das Gericht folgte damit seiner bisher vertretenen Linie, nach der es eine Staatshaftung wegen der Coronaregelungen stets abgelehnt hatte. »Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden«, sagte der sichtlich enttäuschte Musiker Martin Kilger, der die Klage eingereicht hatte. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert. Den Weg zum Bundesverfassungsgericht wolle er sich vorbehalten, sagte er. (dpa/jW)

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