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Russland führt Übergewinnsteuer ein

Moskau. Das russische Parlament hat eine einmalige Sondersteuer für Unternehmensgewinne aus den Vorjahren beschlossen. »Für Organisationen mit einer durchschnittlichen Gewinnhöhe von mehr als einer Milliarde Rubel (rund zehn Millionen Euro) in den Jahren 2021 und 2022 wird eine Übergewinnsteuer eingeführt«, teilte die russische Staatsduma am Freitag auf ihrer Homepage mit. Insgesamt erwartet die russische Führung von der Maßnahme Sondereinnahmen in Höhe von umgerechnet etwa drei Milliarden Euro. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.07.2023, Seite 9, Kapital & Arbeit

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