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Heizungsgesetz teilweise verfassungswidrig
München. Das von der Bundesregierung geplante Heizungsgesetz ist nach Einschätzung des Passauer Juraprofessors Meinhard Schröder teilweise verfassungswidrig. Es verstoße in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, sagte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte. Bestes Beispiel sei die Altersgrenze von 80 Jahren für die Befreiung von der Pflicht zum Heizungstausch, sagte Aiwanger am Freitag: Eigentümer unter 80 Jahren würden völlig willkürlich anders behandelt als ältere. (dpa/jW)
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