Zum Inhalt der Seite

Anklage nach Anschlag an Synagoge

Karlsruhe. Nach einem Brandanschlag an der Bochumer Synagoge hat die Bundesanwaltschaft einen Mann wegen versuchter Brandstiftung und versuchter Anstiftung zu einer schweren Brandstiftung angeklagt. Der Deutsch-Iraner soll im November einen Brandsatz auf ein Schulgebäude geworfen haben, das unmittelbar an die Synagoge angrenzt, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss entscheiden, ob es die Anklage vor dem Staatsschutzsenat zulässt. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 12.05.2023, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!