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12.05.2023
- → Inland
Hinweis
Der Beitrag »Annäherungsversuche in Nordostsyrien« auf Seite 3 der jW-Donnerstagausgabe ist online auf www.jungewelt.de in einer neuen Version unter dem Titel »Annäherungsversuche an Damaskus« verfügbar. In der ursprünglichen Fassung wurden Passagen inhaltlich ohne Rücksprache mit der Autorin verändert. Wir bitten dafür um Entschuldigung. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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